Die Verhandlung wird fortgesetzt. Der Vorsitzende Richter erklärt, dass die Kammer kein Interesse an einem Ausschluss der Öffentlichkeit habe, es sei denn, die Angeklagten seien nur bereit sich unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu öffnen. Für die Angeklagten sei ihre Vernehmung auch die Chance, den Fall aus ihrer Sicht darzustellen.
Der Verteidiger der Mutter erneuert daraufhin seinen bereits im Vorfeld gestellten Antrag, die Öffentlichkeit für den gesamten Prozess auszuschließen. Seine Mandantin wolle aussagen, aber es berühre intimste Bereiche: ihr Sexualleben, ihr Verhältnis zu ihrem Sohn und zu ihrem Lebensgefährten. Die Verteidigerin des 39-jährigen Angeklagten bittet daraufhin um eine kurze Auszeit, um die Frage noch einmal mit ihrem Mandanten zu besprechen.