Letztes Update:
20190424115831

Es geht um den Ausschluss der Öffentlichkeit

11:47
11.06.2018
Die Verhandlung wird fortgesetzt. Der Vorsitzende Richter erklärt, dass die Kammer kein Interesse an einem Ausschluss der Öffentlichkeit habe, es sei denn, die Angeklagten seien nur bereit sich unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu öffnen. Für die Angeklagten sei ihre Vernehmung auch die Chance, den Fall aus ihrer Sicht darzustellen.

Der Verteidiger der Mutter erneuert daraufhin seinen bereits im Vorfeld gestellten Antrag, die Öffentlichkeit für den gesamten Prozess auszuschließen. Seine Mandantin wolle aussagen, aber es berühre intimste Bereiche: ihr Sexualleben, ihr Verhältnis zu ihrem Sohn und zu ihrem Lebensgefährten. Die Verteidigerin des 39-jährigen Angeklagten bittet daraufhin um eine kurze Auszeit, um die Frage noch einmal mit ihrem Mandanten zu besprechen. 

Eberhard Wein

Sicherungsverwahrung für beide?

10:31
11.06.2018
Nach dreieinhalb Stunden ist die Anklage verlesen. Der vorsitzende Richter Bürgerlin belehrt die Angeklagten über ihr Recht zu schweigen. Beide Anwälte erklären, dass ihre Mandanten sowohl zu ihrer Person als auch zur Sache aussagen wollen. Allerdings beantragen sie dafür den Ausschluss der Öffentlichkeit. Auch bei den anderen Prozessen zu diesem Komplex wurde so verfahren. Danach geht es in die Mittagspause. Anschließend wird das Gericht seine Entscheidung zum beantragten Ausschluss der Öffentlichkeit mitteilen.

Im Zuschauerraum, wo dreieinhalb Stunden geschwiegen wurde, beginnen erregte Gespräche. Beide Angeklagte hätten überhaupt keine Regung gezeigt. "Die Frau sah aus, als ob sie die Gehilfin ihrer Anwältin wäre", sagt ein Mann und schüttelt den Kopf.  "Täter werden mehr  geschützt als die Opfer", erregt sich eine Frau. Die Staatsanwältin erklärt auf dem Flur des Landgerichts, dass sich die Frage der anschließenden Sicherungsverwahrung auch für die Frau stelle. 

Eberhard Wein

Tränen auf der Zuschauertribüne

10:00
11.06.2018
Die Verlesung der Anklageschrift gegen die beiden Angeklagten zieht sich bereits über mehr als drei Stunden hin. Allein die rechtliche Würdigung der Taten nimmt mehr als eine Stunde in Anspruch. Die Staatsanwältinnen lesen im Staccato. Auf der Zuschauertribüne gibt es Tränen. Die Angeklagten zeigen keine äußerliche Regungen.

Angeklagt sind 53 Einzeltaten. Es geht um schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch die Herstellung von kinderpornografischem Filmmaterial und kinderpornografischer Schriften, der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Beleidigung

Eberhard Wein

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