Solange Sondierungen und Koalitionsverhandlungen laufen ist Baden-Württemberg aber nicht führungslos. Die Verfassung sieht vor, dass die bisherige Landesregierung geschäftsführend im Amt bleibt. Größere Entscheidungen treffen der Ministerpräsident und die Fachminister in dieser Zeit aber traditionell nach Möglichkeit keine mehr, diese überlassen sie den Nachfolgerinnen und Nachfolgern.
Landtag konstituiert sich
Spätestens bis zum 16. Mai muss der neue Landtag zu einer ersten Sitzung zusammenkommen. In dieser Sitzung eröffnet der dienstälteste Abgeordnete, der sogenannte Alterspräsident, die Sitzung und leitet sie, bis ein neuer Präsident oder eine neue Präsidentin des Landtags gewählt worden ist. Diese Wahl muss laut Landtag in der ersten Sitzung stattfinden, genauso wie die Wahl der Stellvertreter und Mitglieder des Präsidiums.
Neuer Ministerpräsident wird gewählt
Für die Bildung der neuen Regierung räumt das Gesetz eine etwas längere Frist ein. Nach Angaben des Landtags muss sie innerhalb von drei Monaten nach dem Zusammentritt des neu gewählten Landtags gebildet und bestätigt werden. Passiert das nicht rechtzeitig, wird der Landtag aufgelöst. Bisher ging die Bildung einer neuen Regierung aber immer schneller. Winfried Kretschmann (Grüne) wurde beispielsweise nach der Landtagswahl am 14. März 2021 Mitte Mai vom Landtag zum Ministerpräsidenten gewählt.
Die Ministerinnen und Minister im neuen Kabinett werden laut Landesverfassung vom Ministerpräsidenten berufen. Dasselbe gilt für Staatssekretäre und Staatsräte. Bevor die Regierung aber offiziell ins Amt kommt, braucht es laut Verfassung eine Bestätigung durch den Landtag. Dafür reicht die einfache Mehrheit aus.
red/dpa