In Folge wurde auf der B10 ein Nachtfahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen eingeführt (zunächst als Modellversuch von 23 bis 5 Uhr, später auf 22 bis 6 Uhr ausgeweitet).
Ein Transitverbot hatten Land und Bund nach Prüfung abgelehnt – mit Verweis auf fehlende Überlastung, keine Gefahrenlage und wirtschaftliche Bedeutung der Straße.
Judith Hörle