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"Neue Grundsicherung" bringt deutliche Verschärfungen

13:38
09.04.2025
Beim heutigen Bürgergeld planen Union und SPD deutliche Verschärfungen. Das bisherige System soll nach der Einigung von CDU/CSU und Sozialdemokraten auf einen Koalitionsvertrag zu „einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umgestaltet werden. Vermittlung in Arbeit soll bei arbeitsfähigen Menschen Vorrang haben. Vorgesehen ist nach dem Entwurf des schwarz-roten Koalitionsvertrags dazu die Beseitigung von Vermittlungshürden.

Mitwirkungspflichten und Sanktionen sollen „im Sinne des Prinzips Fördern und Fordern“ verschärft werden. Schneller als heute sollen Sanktionen durchgesetzt werden. Leistungen sollen vollständig entzogen werden, wenn Menschen, die arbeiten können, wiederholt zumutbare Arbeit verweigern. Geltende Schonzeiten für Vermögen sollen abgeschafft werden; die Höhe des Schonvermögens soll an die Lebensleistung gekoppelt werden.

Auch bei der Berechnung der Regelsätze soll sich etwas ändern. Mit der Einführung des Bürgergelds wurde ab dem 1. Januar 2023 bei der Fortschreibung der sogenannten Regelbedarfe die aktuelle Inflation stärker berücksichtigt. Hier sollen wieder die alten Regeln gelten und die Regelsätze mit mehr Nachlauf an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden.

Insgesamt sollen für Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung und anderen Sozialleistungen immer Anreize bestehen, ein höheres Einkommen durch Arbeit zu erzielen oder eine Arbeit neu aufzunehmen. Bisher gibt es Konstellationen, bei denen sich etwa eine Erhöhung der Arbeitszeit für Menschen im Bürgergeld nur wenig rechnet.

dpa

Koalition will Wochenarbeitszeit statt Acht-Stunden-Tag

13:34
09.04.2025
Union und SPD haben sich vorgenommen, statt des üblichen Acht-Stunden-Tags einen wöchentlichen Rahmen für die Arbeitszeit einzuführen. Dies geht aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hervor. Das Vorhaben soll aber in Absprache mit Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgestaltet werden.

Im Textentwurf heißt es: „Beschäftigte und Unternehmen wünschen sich mehr Flexibilität. Deshalb wollen wir im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen – auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zur konkreten Ausgestaltung werden wir einen Dialog mit den Sozialpartnern durchführen.“

Die Gewerkschaften haben große Bedenken gegen die mögliche Ausweitung der täglichen Arbeitszeit. Sie befürchten das Ende des üblichen Acht-Stunden-Tags, der seit 1918 in Deutschland gilt. Bisher heißt es im Arbeitszeitgesetz: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“ Nur in Ausnahmen sind zehn Stunden pro Tag möglich.

Die Koalition hat zudem vereinbart, „die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeit unbürokratisch“ zu regeln und für kleinere Unternehmen angemessene Übergangsregeln vorzusehen. 

dpa

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