Geht es nach Bundeskanzler Scholz (SPD), wird etwa ein halbes Jahr früher gewählt als geplant, Ende März. Gut zwei Monate vorher - im Januar - will er die Vertrauensfrage im Parlament stellen. Steht dabei erwartungsgemäß die Mehrheit nicht mehr hinter ihm, kann der Bundestag aufgelöst werden. Ab diesem Zeitpunkt laufen die maßgeblichen Fristen. Der Bundespräsident muss laut Grundgesetz binnen 21 Tagen entscheiden: Löst er den Bundestag auf oder nicht? Das steht ihm frei. Im Fall der Auflösung findet eine Neuwahl innerhalb von 60 Tagen statt. (Peter Müller)
RHEINPFALZ-Redaktion (CDT)