Letztes Update:
20241113131932

Scholz warnt vor Spaltung des Landes

13:13
13.11.2024
Bundeskanzler Olaf Scholz hat vor einer Spaltung des Landes gewarnt. Dies sei die zentrale Frage bei der anstehenden Neuwahl im Februar. „Ich will vermeiden, dass es zu Verteilungskämpfen jeder gegen jeden kommt“, sagte der SPD-Politiker bei seiner Regierungserklärung im Bundestag. Er sprach sich für mehr Investitionen in Sicherheit aus. Das dürfe aber niemals zulasten von Rente, Gesundheit oder Pflege gehen. Sicherheit und Zusammenhalt - das eine sei ohne das andere nicht zu haben. „Dieses "entweder oder" ist falsch und führt unser Land in die Irre.“ Das „entweder oder“ sei ein Konjunkturprogramm für Populisten und Extremisten. „Das schadet und zerreißt Deutschland.“

Jan-Felix Jasch

Selbst wenn wir unterschiedliche politische Vorstellungen haben - eins ist klar: Wir leben in einem Land. Wir sind besser dran, wenn wir zusammenhalten; wenn wir uns auch nach einer Auseinandersetzung noch in die Augen schauen können. Das gilt für die Politik, das gilt für unser ganzes Land. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zum Abschluss seiner Regierungserklärung im Bundestag. 13:13
13.11.2024

Bundestag legt Geschäftsordnungsdebatte vor Regierungserklärung

12:02
13.11.2024
Olaf Scholz (SPD) muss sich vor seiner Regierungserklärung zunächst in Geduld üben, weil der Bundestag eine Geschäftsordnungsdebatte über die Tagesordnung der kommenden Tage voranstellte. Auslöser war, dass die AfD die bereits beschlossene Tagesordnung für diese Woche wieder infrage gestellt hat. Sie wollte mehrere zusätzliche Punkte beraten lassen - was die anderen Parteien ablehnten.

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion warf diesen vor, die Parlamentsarbeit zu unterdrücken. Er wollte in dieser Woche noch eine Rückkehr zur Kernkraft, einen Stopp der Zuwanderung und ein Ende des Lieferkettengesetzes beraten lassen.

Bastian Angenendt

Vorgezogene Wahl verzögert Neubewertung der AfD

10:02
13.11.2024
Aufgrund der vorgezogenen Neuwahl soll die angekündigte Neubewertung der AfD durch den Verfassungsschutz erst nach der Bundestagswahl im kommenden Jahr abgeschlossen werden. Aus Sicherheitskreisen heißt es, im Umfeld von Wahlen sei Zurückhaltung geboten. Die Beobachtung der Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall werde aber fortgesetzt. Zuvor hatte die ARD berichtet.

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, hatte im Oktober angekündigt: „Mit einer Entscheidung wird noch in diesem Jahr zu rechnen sein.“ Im Mai hatte das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat, was den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel wie etwa Observation erlaubt. Der Rechtsstreit geht noch weiter.

Theoretisch sind drei Szenarien denkbar: Entweder hat sich der Verdacht der Verfassungsschützer nicht bestätigt, dann würde der Inlandsnachrichtendienst die Beobachtung der AfD als Verdachtsfall beenden. „Ich halte diese Variante für äußerst unwahrscheinlich“, sagte Haldenwang im Oktober.

Oder der Verdacht bestätigt sich. Das hätte dann eine Einstufung der Gesamtpartei als gesichert extremistische Bestrebung zur Folge. Möglich wäre aber auch eine weitere Beobachtung als Verdachtsfall mit einer entsprechenden Begründung - etwa falls sich aufgrund noch nicht abgeschlossener interner Vorgänge in der Partei nicht klar sagen lässt, in welche Richtung sich die AfD entwickelt.

Das neue Gutachten werde „unter Berücksichtigung aktuellster Entwicklungen innerhalb der Partei“ erstellt, sagte Haldenwang damals. Auch „die sichtbaren Vorgänge rund um die Landtagswahlen in Ostdeutschland“ spielten dabei eine Rolle. Am Dienstag war bekanntgeworden, dass Haldenwang bei der für den 23. Februar geplanten Bundestagswahl für die CDU kandidieren möchte. Er wird daher bald aus dem Amt scheiden.

dpa