Neuer Monat, neue Reformen - das ändert sich im
Februar:
Das
Wind-an-Land-Gesetz tritt am 1. Februar in Kraft, mit dem die Ampel-Koalition gesetzlich verpflichtende Flächenziele für Windkraft an Land vorgibt.
Bis 2027 sollen
1,4 Prozent, bis 2032 dann 2 Prozent
der Bundesfläche für Windräder verfügbar sein. Diese Ziele werden bisher in den meisten Ländern bei weitem nicht erreicht - die Spanne liegt in den Flächenländern zwischen rund 2 Prozent in Schleswig-Holstein und 0,2 Prozent in Baden-Württemberg.