Der
Verband kommunaler Unternehmen (VKU) betont, die
Gas- und Strompreisbremsen seien ein komplexes Vorhaben mit einem
anspruchsvollen Zeitplan. "Wir begrüßen, dass die Gesetze bei den Preisbremsen die Zahlungen für Haushaltskunden ab
März vorsehen. Das ist angesichts der späten Gesetzesbeschlussfassung Mitte Dezember immer
noch ambitioniert, aber leistbar. Sie beinhalten dann auch Rabatte für Januar und Februar. Das verursacht Mehraufwand, vermeidet aber einen undurchführbaren Zahlungstermin schon im Januar", sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Insgesamt sei der Kabinettsbeschluss besser als vorherige Entwürfe, bleibe aber
an einigen Punkten hinter den Erwartungen zurück. "Ein Irrweg bleibt aus unserer Sicht die im Rahmen der Strompreisbremse vorgesehene Abschöpfung von sogenannten
Zufallserlösen", sagt Liebing.