Letztes Update:
20221122082709

07:46
22.11.2022
UPDATE | Bei der Gaspreisbremse sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 entlastet werden. Klar war bislang eine Entlastung ab März 2023 bis zum Frühjahr 2024. Wie aus einem der dpa vorliegenden Gesetzentwurf hervorgeht, soll der für den Monat März ermittelte Entlastungsbetrag auf die Monate Januar und Februar "gleichsam rückwirkend" erstreckt werden. Zuvor hatte der Spiegel darüber berichtet.
Geplant ist dieses Vorgehen auch bei der Strompreisbremse. Die Bundesregierung reagiert mit den milliardenschweren Energiepreisbremen auf stark gestiegene Energiepreise und will Belastungen für private Hauhalte und Unternehmen abfedern.Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten.

Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

07:08
22.11.2022
Angesichts teils drastisch gestiegener Fernwärmepreise verlangen Politiker der drei Regierungsparteien ein Einschreiten des Bundeskartellamts. Die Behörde müsse auch bei der Fernwärme darauf achten, dass der Wettbewerb gewahrt bleibe. "Aus diesem Grund sollte eine neue Sektoruntersuchung durchgeführt werden", sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP im Bundestag, Reinhard Houben, dem Handelsblatt.
Auch die SPD-Energiepolitikerin Nina Scheer sieht Handlungsbedarf. "Wenn Anhaltspunkte für außergesetzliche, fehlende Preistransparenz gegeben sind, muss dem nachgegangen werden", sagte Scheer der Wirtschaftszeitung. Der Grünen-Wirtschaftspolitiker Dieter Janecek äußerte die Erwartung, dass die Versorger auf die sinkenden Großmarktpreise der vergangenen Wochen reagieren und diese Kostensenkungen "zeitnah" an die Haushalte weitergeben. "Falls dies nicht geschieht, sollten die Kartellbehörden tätig werden."