Die Ehefrau des Hauptangeklagten Andreas S. war ebenfalls als Zeugin geladen. Sie machte Angaben zur Person, verweigerte aber jede weitergehende Aussage, was sie auch darf, weil sie mit Andreas S. verheiratet ist. Die Frage, ob das Paar, das gemeinsam vier kleine Kinder hat, zum Zeitpunkt der Tat getrennt war oder nicht, beschäftigt auch das Gericht. Der Richter fragte jedenfalls Zeugen danach, welche aber aussagten, es nicht zu wissen. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ermittelt derzeit gegen die Ehefrau von Andreas S. wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und Verstößen gegen das Waffenrecht. Sie soll im Besitz der Waffen gewesen sein, mit denen die beiden Polizisten am 31. Januar erschossen wurden. Die Frau soll ihrem Ehemann die Waffen entweder überlassen haben oder nicht sichergestellt haben, dass dieser nicht an die Waffen kommt. Die Ehefrau ist auch Jägerin, ist im Besitz von Jagdschein und Waffenbesitzkarte und darf Waffen besitzen. Andreas S. hingegen ist seit 2020 nicht mehr im Besitz eines gültigen Jagdscheins. Deswegen hatte er seine Waffen abgeben müssen. Eine Waffe gelangte dann über eine dritte Person bald in den Besitz von Andreas S.' Ehefrau. Eine zweite Waffe kaufte die Frau legal in einem Waffengeschäft, so der Stand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Der Richter fragte die Ehefrau von Andreas S. nicht, ob sie das Schrotgewehr und die Kipplaufbüchse, mit denen die Polizisten erschossen wurden, zurückhaben möchte. Diese Frage hatte der Richter ihrem Mann aber gestellt, obwohl die Waffen formal der Frau gehört haben sollen.
Georg Altherr