Die russische Generalstaatsanwaltschaft erklärt die deutsche Heinrich-Böll-Stiftung zur "unerwünschten Organisation" und verbietet sie damit faktisch im Land. Die Tätigkeit der Stiftung stelle "eine Gefahr für die verfassungsmäßige Ordnung und die Sicherheit der Russischen Föderation" dar, teilte die Behörde in Moskau mit. Die Heinrich-Böll-Stiftung hatte schon im April auf Druck von Russlands Behörden ihr Moskauer Büro schließen müssen.
Mit dem neuen Schritt steigt nach Einschätzung der Stiftung das Risiko etwa für Russen und Russinen, die mit ihr zusammengearbeitet haben. Mit der Listung seien "unkalkulierbare Strafandrohungen" für russische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen verbunden, "die offiziell Verbindungen zu uns haben – innerhalb und außerhalb Russlands", erklärte die Stiftung in Berlin. "Die Entscheidung der russischen Behörden kann somit faktisch auch über ihre eigenen Landesgrenzen hinaus ihre repressive Wirkung entfalten." Damit gehe das über 30-jährige Engagement der Stiftung in Russland zu Ende.