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Mehr als 4000 falsche Maskenpflicht-Atteste - Ärztin angeklagt

16:43
04.02.2022
Mehr als 4000 Mal soll eine Ärztin ihre Patienten fälschlicherweise von der Maskenpflicht befreit haben. Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft Mannheim nach eigenen Angaben vom Freitag Anklage gegen die Medizinerin aus Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) erhoben. Für die Atteste habe sie jeweils fünf bis acht Euro gefordert. Seit Frühjahr 2020 sollen so 4374 Atteste ausgestellt und an Interessierte gesendet worden sein. Auf diese Weise soll die Frau über 28 000 Euro verdient haben.

Die Atteste bescheinigten, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für die Person unzumutbar sei, schrieb die Staatsanwaltschaft. Sie seien ohne eine ordnungsgemäße medizinische Untersuchung ausgestellt worden. Einer Angestellten der Praxis wird vorgeworfen, der Ärztin bei den falschen Attesten geholfen zu haben.

(dpa)

VGH: Stadt Karlsruhe darf unangemeldete Corona-Demos verbieten

15:06
04.02.2022
Die Stadt Karlsruhe darf weiterhin unangemeldete und als «Montagsspaziergänge» deklarierte Demonstrationen gegen die Corona-Verordnung verbieten. Ihre Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, nach der eine städtische Verfügung ungültig ist, war vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) erfolgreich. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss änderte der VGH die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und lehnte den Eilantrag eines Klägers ab.

Die Stadt habe aufgrund von Erfahrungen mit früheren «Spaziergängen» davon ausgehen dürfen, dass die Maskenpflicht und das Abstandsgebot nicht nur vereinzelt nicht eingehalten würden, begründet der VGH seine Entscheidung. Damit würden während der Omikron-Welle ganz erheblich erhöhte Ansteckungsgefahren einhergehen - dies rechtfertige das präventive Verbot in einer Großstadt wie Karlsruhe.

Die Gefahrenbeurteilung unterscheide sich im Vergleich zu angemeldeten Versammlungen erheblich, weil bei diesen vorher Kooperationsgespräche stattfänden und ein Hygienekonzept erstellt werden könne. Auch gewährten ein Versammlungsleiter und Ordner besser die Einhaltung der Corona-Schutzbestimmungen. Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar (Az. 10 S 236/22).

Auch das Bundesverfassungsgericht hatte es in einem Freiburger Fall kürzlich abgelehnt, ein kommunales Verbot unangemeldeter Corona-«Spaziergänge» mit sofortiger Wirkung außer Kraft zu setzen. Die höchsten deutschen Richter ließen aber die Frage offen, ob ein vorsorgliches Versammlungsverbot mit der Bedeutung und Tragweite der grundgesetzlich geschützten Versammlungsfreiheit vereinbar sein kann. Die Klärung bleibe dem Hauptverfahren vorbehalten, hieß es in dem Beschluss (Az. 1 BvR 208/22).

(dpa)

Umfrage: Mehrheit hält Corona-Politik für nicht nachvollziehbar

15:01
04.02.2022
Die Mehrheit der Menschen in Deutschland hält die Corona-Politik der neuen Bundesregierung laut einer Civey-Umfrage für nicht nachvollziehbar. In einer am Freitag veröffentlichten Umfrage des Meinungsforschungsinstituts für den Fernsehsender Welt gaben 56 Prozent der Befragten an, die Corona-Politik eher nicht oder eindeutig nicht nachvollziehbar zu finden. 22 Prozent hielten sie hingegen für eher oder eindeutig nachvollziehbar. Weitere 22 Prozent waren in ihrer Einschätzung ambivalent und bewerteten die Nachvollziehbarkeit mit «teils/teils».

Gefragt wurde außerdem, wie die Bürgerinnen und Bürger Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) derzeit als Krisenmanager wahrnehmen. Darauf antworteten den Angaben zufolge 59 Prozent der Befragten Scholz mit «nicht wahrnehmbar», 28 Prozent mit »zögerlich» und 9 Prozent mit «präsent». Rund 4 Prozent antworteten demnach mit «weiß nicht/nichts davon». Die Umfrage mit mehr als 5000 repräsentativ ausgewählten Teilnehmern fand zwischen Mittwoch und Donnerstag statt.

(dpa)

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