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Corona-Hilfen: Bayaz mahnt gezielte Entlastung kleiner Einkommen an

16:49
03.02.2022
Baden-Württembergs Finanzminister Danyal Bayaz hat die geplanten neuen Corona-Hilfen des Bundes begrüßt, aber weitere Entlastungen für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen angemahnt. Es sei gut, dass der Bund die Folgen der Pandemie steuerpolitisch weiter abmildere, sagte der Grünen-Politiker am Donnerstag in Stuttgart.

«Besonders wichtig ist dabei das Zeichen an die stark belasteten Pflegekräfte, das wir vom Bund auch eingefordert hatten.» Wegen der gestiegener Energie- und Lebenshaltungskosten sei es aber nötig, noch einmal über gezielte Entlastungen der Mittelschicht und Geringverdiener zu sprechen. «Wir dürfen da nicht ambitionslos werden», betonte Bayaz.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte zuvor ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebraucht, mit dem unter anderem die Homeoffice-Pauschale verlängert wird. Zudem soll der Pflegebonus steuerfrei bleiben und Unternehmen dürfen Verluste besser verrechnen. Für Pflegekräfte soll es einen Corona-Bonus geben - dafür will die Bundesregierung eine Milliarde Euro bereitstellen. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetz wird geregelt, dass diese Prämien bis zu einer Höhe von 3000 Euro steuerfrei bleiben.

Bayaz und Landessozialminister Manne Lucha (Grüne) hatten darauf gedrungen, dass möglichst viel Geld auch wirklich ankommt. Sie hatten ferner vorgeschlagen, die Prämie zu staffeln und vor allem Beschäftigte auf Intensiv- und Corona-Stationen zu belohnen.

(dpa)

Zahlreiche Verfassungsklagen gegen Impfpflicht in Pflege und Kliniken

16:48
03.02.2022
Beim Bundesverfassungsgericht sind inzwischen 74 Verfassungsbeschwerden von rund 300 Klägerinnen und Klägern gegen die Corona-Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal eingegangen. Knapp 60 davon seien mit einem Eilantrag verbunden, berichtete das Nachrichtenportal «Focus Online» am Donnerstag. Nach Auskunft des Gerichtssprechers gibt es außerdem drei isolierte Eilanträge. Die erste Verfassungsbeschwerde samt Eilantrag war Mitte Dezember in Karlsruhe eingereicht worden.

Das Gericht gibt üblicherweise keine Auskunft darüber, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Da die Impfpflicht ab Mitte März gelten soll, ist aber zu erwarten, dass die zuständigen Richterinnen und Richter des Ersten Senats rechtzeitig vorher zumindest die Eilanträge prüfen. Diese zielen darauf ab, die Umsetzung solange auszusetzen, bis es eine abschließende Entscheidung im Hauptverfahren gibt.

Die Impfpflicht gilt für Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen und war am 10. Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Sie soll alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen, die ein besonders hohes Risiko haben, dass die Krankheit schwer oder sogar tödlich verläuft. Betroffene müssen bis 15. März 2022 nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind - oder aber eine Arzt-Bescheinigung vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Neue Beschäftigte brauchen den Nachweis ab 16. März von vornherein. Fehlt er, muss das Gesundheitsamt informiert werden, das dann ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen kann.

Zuletzt war Kritik laut geworden, dass die Prüfung der einzelnen Fälle praktisch kaum zu leisten sei. Außerdem wird befürchtet, dass die Durchsetzung zu große Lücken beim Pflegepersonal reißt.

(dpa)

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