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Zypern schafft Testpflicht für geimpfte Einreisende wieder ab

16:57
15.02.2022
Reisen nach Zypern werden leichter: Vom 21. Februar an sind Einreisende nicht mehr verpflichtet, einen negativen PCR- oder Schnelltest vorzulegen. Allerdings müssen sie nach ihrer Ankunft weiterhin einen PCR-Test machen und ihn auch selbst bezahlen. Dieser zusätzliche Test soll dann am 1. März abgeschafft werden, wie der zyprische Verkehrsminister Giannis Karousos am Dienstag mitteilte.

Ungeimpfte benötigen bei der Einreise weiterhin einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest.

Zypern hatte die zusätzliche Testpflicht für geimpfte Einreisende im vergangenen Dezember eingeführt, um die Ausbreitung der Corona-Infektionen einzudämmen. Vor Antritt der Reise müssen sich Reisende nach Zypern weiterhin unter cyprusflightpass.gov.cy/ anmelden. 

(dpa)

Längere Zertifikate auch nach verkürztem Genesenenstatus

16:55
15.02.2022
Auch nach der Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate können Betroffene vorerst aus technischen Gründen weiter auf sechs Monate ausgestellte digitale Zertifikate erhalten. Die verkürzte Geltungsdauer für ungeimpfte Genesene werde nicht über das entsprechende EU-Zertifikat abgebildet, sagte ein Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) der «Bild»-Zeitung. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte am Dienstag in Berlin, die entsprechende App sei noch nicht darauf eingestellt. Digitale Nachweise des Genesenenstatus könnten demnach für länger als drei Monate ausgestellt sein. An der technischen Umstellung werde gearbeitet.

Die «Pharmazeutische Zeitung» hatte berichtet, dass alle Genesenen weiter ein Genesenen-Zertifikat über 180 Tage erhalten, also über sechs Monate. Die verkürzte Geltungsdauer für ungeimpfte Genesene werde nicht über das Zertifikat abgebildet. «Offensichtlich soll dessen Gültigkeit dann jeweils im Rahmen anlassbezogener Kontrollen überprüft werden», so die Zeitung. Der ABDA-Sprecher sagte der «Bild»-Zeitung: «Genau genommen kann ein Genesener trotz scheinbar gültigen Genesenen-Zertifikats vor einem Restaurant oder einer Kneipe abgewiesen werden. Nämlich dann, wenn die Erkrankung mehr als 90 Tage her ist und kein zusätzliches Impfzertifikat in der Corona-Warn-App hinterlegt ist.»

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte vor Auswirkungen auch beim Pflege- und Gesundheitspersonal. Diese Personen müssen wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bis 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen. «Jetzt wird das Chaos um den Genesenen-Status bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht immer größer», sagte Vorstand Eugen Brysch. «Wo drei Monate drin sind, stehen auf dem Zertifikat sechs Monate drauf. Kontrolliert werden soll auch das noch zusätzlich vor Ort», so Brysch.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte den Genesenenstatus Mitte Januar verkürzt. Die Politik hatte das RKI kurz zuvor dazu ermächtigt. Der Schritt des RKI stieß auf heftige Kritik. Der Vorwurf: Er sei nicht genügend kommuniziert worden. Später dann präzisierte das RKI die Vorgaben noch einmal. «Diese Vorgaben betreffen ausschließlich vor und nach der durchgemachten Infektion nicht geimpfte Personen», stellte die Behörde am 3. Februar auf ihrer Homepage klar. Der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums erläuterte dazu, für ungeimpfte Genesene gelte auch nach dieser Präzisierung der dreimonatige Genesenenstatus.

Nach einer ersten Vorlage für die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) an diesem Mittwoch sollen Festlegungen zum Impf- und Genesenenstatus künftig nicht mehr Paul-Ehrlich- und Robert Koch-Institut (PEI/RKI) allein treffen können. 

(dpa)

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