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Kretschmann irritiert über Aussetzen der Teil-Impfpflicht in Bayern

13:25
08.02.2022
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat sein Unverständnis darüber geäußert, dass Bayern die gesetzliche Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen vorerst nicht umsetzen will. «Bestimmte Risiken dieser Verordnung waren bekannt, als wir das beschlossen haben», sagte der Grünen-Regierungschef am Dienstag in Stuttgart. Dass ungeimpfte Pflegekräfte wegen der Impfpflicht ihren Beruf verlassen könnten, damit habe man schon vor dem Beschluss in Bundestag und Bundesrat rechnen müssen. Kretschmann betonte: «Ich halte mich einfach an die Gesetze.» Auf den Einwand, so argumentiere Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU) auch, sagte er: «Dann ist ja gut.» Kretschmann ergänzte: «Wir können ein Bundesgesetz nicht aussetzen.»

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek erklärte am Dienstag, der Freistaat setze auf eine «Umsetzung mit Augenmaß, bei der auch die berechtigten und wichtigen Belange der betroffenen Einrichtungen sowie der ohnehin am Limit agierenden Gesundheitsämter berücksichtigt werden». Das schon im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen - oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn das nicht geschieht. Diese können die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen.

(dpa)

Bouffier fordert konkrete Vorgaben für Teil-Impfpflicht

13:25
08.02.2022
Hessen macht Druck im Streit um die gesetzliche Corona-Impfpflicht für Personal von Kliniken und Pflegeheimen. Die Bundesregierung müsse den Bundesländern umgehend konkrete Vorgaben zur Verfügung stellen, wie die einrichtungsbezogene Impfpflicht umgesetzt werden soll, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden. Ansonsten sei diese Impfpflicht derzeit nicht vernünftig umsetzbar.

Sie werfe nicht nur für die Länder, sondern auch für die bestehenden Einrichtungen eine Vielzahl von Fragen auf, erklärte der Regierungschef. So sei etwa unklar, ob und nach welchen Regeln eine Lohnfortzahlung für bislang noch ungeimpftes Personal möglich ist. Auch hätten die Gesundheitsämter keinerlei Vorgaben, ob und wie sie bei akutem Personalmangel in den betreffenden Einrichtungen Ausnahmen genehmigen können, sagte Bouffier.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat angekündigt, die Maßnahme im Freistaat bis auf weiteres nicht umzusetzen. Am Montagabend hatte CDU-Chef Friedrich Merz die Aussetzung in ganz Deutschland gefordert.

Das bereits im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen - oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn das nicht geschieht. Diese können die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen.

(dpa)

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