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Impfkommission: Impfschutz bei Johnson & Johnson «ungenügend»

13:21
07.10.2021
Wer mit dem Corona-Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurde, sollte laut der Ständigen Impfkommission (Stiko) eine zusätzliche mRNA-Impfstoffdosis für einen besseren Schutz erhalten. Dies könne ab vier Wochen nach der Johnson & Johnson-Impfung erfolgen, teilte das Expertengremium am Donnerstag mit.

Zur Begründung verwies die Stiko auf sogenannte Impfdurchbrüche: Im Verhältnis zur Zahl der verabreichten Dosen würden in Deutschland die meisten dieser Ansteckungen bei Geimpften mit Johnson & Johnson verzeichnet. Die Wirksamkeit gegen die hierzulande vorherrschende Delta-Variante sei im Unterschied zu den anderen Corona-Impfstoffen vergleichsweise gering, hieß es. Die Stiko spricht letztlich von ungenügendem Impfschutz.

Carsten Watzl, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Immunologie, hatte vor einiger Zeit betont, dass der Johnson-&-Johnson-Impfstoff vor einer schweren Corona-Erkrankung jedoch sehr wohl schützen könne.

Es handelt sich noch nicht um eine endgültige Stiko-Empfehlung. Ein entsprechender Beschlussentwurf sei in die Abstimmung mit Fachkreisen und Bundesländern gegangen, hieß es. Änderungen seien daher noch möglich.

Beim Impfstoff von Johnson & Johnson galt bislang eine Dosis als ausreichend für den vollen Impfschutz, während bei den anderen zugelassenen Impfstoffen zunächst zwei Spritzen verabreicht werden. In Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) mit Stand Donnerstag sind bislang mehr als 3,2 Millionen Impfungen mit Johnson & Johnson verzeichnet.

(dpa)

Vier Club-Besucher mit Coronavirus infiziert

12:42
07.10.2021
Mindestens vier Besucher eines Ulmer Clubs haben sich mit dem Coronavirus infiziert. Wie der Alb-Donau-Kreis mitteilte, lagen zunächst positive PCR-Testergebnisse von drei Personen vor, die sich am Mittwoch vergangener Woche alle zur gleichen Zeit in dem Club aufgehalten hatten. «Es ist davon auszugehen, dass diese zu diesem Zeitpunkt ansteckend waren», hieß es vom Gesundheitsamt. Wie eine Sprecherin am Donnerstag sagte, sei auch eine vierte Person positiv getestet worden. Während drei Besucher wohl schon am Mittwoch infiziert waren, könnte sich die vierte Person erst im Club angesteckt haben.

In dem Ulmer Club habe die 3G-Regel gegolten, wie die Sprecherin des Gesundheitsamtes sagte. Das bedeute, Besucher mussten entweder geimpft, genesen oder getestet sein, um den Club besuchen zu können. Unter welchen Voraussetzungen einzelne Besucher eingelassen wurden, sei unklar. Die vorliegenden Infektionen, könnten auf fehlerhafte Tests oder etwa auch auf Impfdurchbrüche zurückzuführen sein.

Weitere Fälle von Infektionen waren zunächst nicht bekannt. 354 Personen hätten über die Luca-App einen Warnhinweis erhalten, heißt es vom Alb-Donau-Kreis. 51 Clubgäste, die sich nicht mit der App registriert hatten, seien telefonisch informiert worden. Eine generelle Quarantäne für die Gäste - mehrere Hundert - habe das Gesundheitsamt nicht angeordnet. Nach Vorgaben des Landes Baden-Württemberg und der aktuellen Corona-Verordnung werde ein Ausbruchsgeschehen erst angenommen, wenn mindestens 5 Menschen oder 20 Prozent einer kleineren Gruppe positiv getestet wurden.

(dpa)

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