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20211018100727

Corona-Pass in Italien: Polizei räumt Blockade im Hafen von Triest

08:23
18.10.2021
Nach tagelangen Protesten von Aktivisten und Arbeitern im Hafen der norditalienischen Stadt Triest gegen das Corona-Zertifikat hat die Polizei mit der Räumung von Blockaden begonnen. Polizeibeamte mit Helmen und Schildern sowie Wasserwerfer stellten sich am Montagmorgen vor dem Durchgang Nummer vier des Hafens auf, wie die Nachrichtenagentur Ansa berichtete und auf Fernsehbildern zu sehen war. Es kam zu Rangeleien mit den Ordnungskräften, die die Protestierenden zurückdrängte. Auch Wasserwerfer wurden eingesetzt.

Hafenarbeiter und Aktivisten hatten seit Tagen gegen die Ausweitung des sogenannten Grünen Passes - ein Corona-Pass mit ausdruckbaren oder digitalen Nachweisen einer Corona-Impfung, eines negativen Tests oder einer Genesung von der Krankheit - auf die Arbeitswelt demonstriert. Die Regierung von Ministerpräsident Mario Draghi hatte beschlossen, dass das Zertifikat ab dem 15. Oktober (vergangener Freitag) notwendig sei, um zur Arbeit gehen zu dürfen.

Die Hafenarbeiter in Triest hatten mit einer Blockade gedroht. Der Betrieb in dem für die Wirtschaft wichtigen Hafen wurde allerdings nicht entscheidend eingeschränkt. Die Entscheidung der Regierung hatte am Samstag vor einer Woche in der Hauptstadt Rom bereits zu heftigen Auseinandersetzungen mit der Polizei geführt. 

(dpa)

Bundesverfassungsgericht: Keine Befangenheit im Corona-Verfahren

08:22
18.10.2021
Das Bundesverfassungsgericht hat Befangenheitsvorwürfe im Zusammenhang mit der Corona-Notbremse wegen eines Abendessens mit Mitgliedern der Bundesregierung dementiert. Ein Ablehnungsgesuch gegen Gerichtspräsident Stephan Harbarth und die Richterin Susanne Baer wurde nach Angaben vom Montag als unbegründet zurückgewiesen. (Az. 1 BvR 781/21, Beschluss vom 12. Oktober 2021)

Das Treffen in Berlin hatte am 30. Juni stattgefunden. An dem Abendessen mit der Kanzlerin nahmen alle 16 Verfassungsrichterinnen und -richter und die meisten Bundesministerinnen und -minister teil, wie in der Regierungsantwort auf eine frühere AfD-Anfrage steht.

Das Ablehnungsgesuch hatte laut «Welt am Sonntag» der Berliner Anwalt Niko Härting gestellt, der nach eigenen Angaben ein Verfahren für Abgeordnete der Freien Wähler vor dem Verfassungsgericht führt. Er schrieb Ende September auf Twitter, Harbarth habe Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) Gelegenheit gegeben, die Bundes-Notbremse zu erläutern. Auch Baer habe zum Thema gesprochen. Gleichzeitig wolle das Gericht auf eine Verhandlung zur Notbremse verzichten. Dies wecke Zweifel an der Unvoreingenommenheit. Das Gericht hatte mitgeteilt, voraussichtlich schriftlich zu entscheiden, damit es schneller gehe.

Das Gericht erklärte: «Treffen zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen dem Bundesverfassungsgericht und der Bundesregierung als solche, damit auch das hier fragliche Treffen vom 30. Juni 2021, sind ein zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeigneter Grund.» Dass Harbarth an der Auswahl des Themas «Entscheidung unter Unsicherheiten» ohne inhaltliche Positionierung, wie damit rechtlich umzugehen sei, beteiligt gewesen sei, spreche nicht für eine möglicherweise fehlende Unvoreingenommenheit. Auch habe sich Lambrecht nicht zu konkret anhängigen Verfahren geäußert.

Wegen des Treffens hatte auch schon die AfD den Richtern Befangenheit vorgeworfen - in einem Verfahren zu Äußerungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Thüringen-Wahl. Das Gericht hatte diesen Antrag im Juli mit der Begründung zurückgewiesen, die regelmäßigen Treffen seien Ausdruck des Respekts zwischen den Verfassungsorganen. Das Gericht sei permanent mit Verfahren befasst, die das Handeln der Regierung beträfen. Würde ein Treffen Zweifel an der Unvoreingenommenheit begründen, wäre ein Austausch unmöglich. Ein solches Misstrauen widerspreche auch «dem grundgesetzlich und einfachrechtlich vorausgesetzten Bild des Verfassungsrichters».

(dpa)

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