ARD und ZDF haben juristische Schritte wegen der nicht genehmigten Nutzung ihrer Inhalte durch Bild TV am Wahlabend eingeleitet. „Wir haben uns entschlossen, rechtlich gegen Bild TV wegen der aus unserer Sicht rechtswidrigen Übernahme unserer Berichterstattung vorzugehen“, teilte die ARD dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag mit.
Ein Sprecher des ZDF sagte dem epd, der Sender ziehe „Konsequenzen aus der nicht genehmigten Übernahme von Teilen der ZDF-Wahlsendungen im linearen Angebot und auf der Website von BILD-TV am Wahlsonntag“. Mit Bezug auf das Urheberrechtsgesetz mache der Sender Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz geltend.
Bei der ARD geht es bei den nicht genehmigten Inhalten eigenen Angaben nach vor allem um die ersten Prognosen zur Bundestagswahl vom Sonntagabend und die „Berliner Runde“. Wie viele Minuten genau genutzt wurden, müsse die Prüfung ergeben.
Bild TV hatte erklärt, die Bundestagswahl sei ein zeithistorischer Moment gewesen. Man habe die unterschiedlichen Prognosen „mit klarem Quellenhinweis live zitiert und ausgewählte Sequenzen aus der 'Berliner Runde' übernommen“. „Falls sich aus der Übernahme seitens Bild Ansprüche von ARD und ZDF ergeben sollten, sind wir gerne bereit, diese zu begleichen“, hieß es.