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20210720082342

Sieben-Tage-Inzidenz zieht wieder leicht an

07:33
20.07.2021
Die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen hat in Thüringen wieder leicht angezogen. Der Wert lag nach Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) am Dienstag bei 4,5, nachdem das RKI ihn am Montag noch mit 3,8 angegeben hatte. Damit gehört Thüringen bei der Inzidenz - also der Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche - weiterhin zu den Bundesländern mit den niedrigsten Werten.

Nach den Daten des Robert Koch-Instituts gab es innerhalb einer Woche im Freistaat 96 Neuinfektionen mit dem Coronavirus, innerhalb von 24 Stunden von Montag zu Dienstag wurden sechs neue Fälle registriert. Im Landkreis Hildburghausen als dem Corona-Hotspot im Land stieg die Inzidenz auf 31,6. Am Montag war der Wert noch mit 28,5 angegeben worden. Keine Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen verzeichneten in Thüringen die Städte Weimar und Eisenach sowie der Ilm-Kreis und der Kreis Sömmerda.

Gericht bestätigt vorläufig Corona-Impfpflicht an US-Universität

06:57
20.07.2021
Ein Gericht hat die Impfpflicht gegen Covid-19 an einer US-Universität vorläufig für rechtmäßig befunden. In Anerkennung der bedeutenden Freiheit der Studenten, unerwünschte medizinische Behandlungen zu verweigern, erlaube die Verfassung des Landes der Indiana University jedoch das Vorgehen mit Blick auf das legitime Interesse für die öffentliche Gesundheit, hieß es in dem Urteil. Acht Studierende hatten argumentiert, dass die Impfpflicht ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit und Autonomie verletze. Ihr Anwalt hat am Montag Berufung angekündigt.

Der Richter betonte in seinem Urteil aber auch, dass es sich nicht um eine endgültige Entscheidung in der Sache handele. Vielmehr ginge es um den Fall um eine einstweilige Verfügung. Dank der Impfpflicht der Universität könnten Studierende, Lehrkräfte und Angestellte auf Masken und Abstandsregeln im Klassenzimmer, Labor oder in der Freizeit und bei außerschulischen Aktivitäten verzichten, hatte die Indiana University in Bloomington ihr Vorgehen gerechtfertigt. Die Universität hatte die Impfpflicht, die ab Herbstsemester gelten soll, bereits im Mai angekündigt. Aufgrund medizinischer oder religiöser Gründe kann eine Ausnahme beantragt werden.

«Die heutige Entscheidung bedeutet nicht das Ende des Kampfes der Studenten - wir planen, sofort gegen die Entscheidung des Richters in Berufung zu gehen», reagierte der Anwalt der Studenten, James Bopp Jr., in einer Mitteilung. Das Recht, die Universität zu besuchen, dürfte nicht davon abhängig gemacht werden, dass Studierende etwa auf ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit verzichten müssten. Die Universität hingegen begrüßte die Entscheidung auf Anfrage. Das Urteil sorge für eine sichere Rückkehr zum Unterricht, hieß es.