Die Infektionszahlen in Thüringen sind niedrig, die Tendenz aber schon wieder steigend. An den meisten Pandemie-Regeln im Freistaat ändert sich erstmal nichts. Doch auch weitere Lockerungen sind nicht geplant.
Erfurt - In Thüringen sind die aktuell geltenden Corona-Maßnahmen größtenteils verlängert worden. Eine entsprechende neue Corona-Verordnung wurde von Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner und Bildungsminister Helmut Holter (beide Linke) unterzeichnet, wie Werners Ministerium am Dienstag mitteilte. Die Regeln treten am Mittwoch in Kraft. Anders als etwa das benachbarte Sachsen will Thüringen auch im August noch an der Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Personennahverkehr festhalten.
Die aktuellen Corona-Regeln sehen nur noch wenige Einschränkungen vor. Allerdings sind die Kommunen zum Handeln verpflichtet, wenn bestimmte Inzidenz-Grenzwerte überschritten werden. Als wichtige Schwellenwerte gelten Inzidenzen von 35, 50 und 100.
«Wir bleiben im August bei unserer Hotspot-Strategie, dass auf steigende Infektionszahlen zunächst auf Ebene der Landkreise beziehungsweise der kreisfreien Städte reagiert werden muss», erklärte Werner. Sie betonte, dass nicht mehr allein die Sieben-Tage-Inzidenz ausschlaggebend ist, sondern weitere Faktoren berücksichtigt werden. «Dazu zählen die Intensivbettenkapazitäten und Hospitalisierungsraten, aber auch die Umstände des Ausbruchsgeschehens oder die jeweilige Impfquote», so Werner.
Kleinere Änderungen gibt es in der neuen Verordnung bei der Testpflicht: Laut Gesundheitsministerium sind bei Orchesterproben nur noch dann Tests notwendig, wenn Blasinstrumente verwendet werden. Eine Testpflicht gilt auch noch für alle Besucher und Beschäftigte von Pflegeheimen, sofern sie nicht geimpft sind oder als genesen gelten. Dafür können die Einrichtungen Antigen-Schnelltests oder Selbsttests verwenden. Ein Selbsttests muss aber von einem Mitarbeiter beaufsichtigt werden.
dpa