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Dänemark erwägt dritte Dosis für Kreuzgeimpfte

14:02
27.07.2021
Kopenhagen - In Dänemark könnte Menschen mit einer Kreuzimpfung zweier verschiedener Corona-Impfstoffe eine dritte Dosis angeboten werden - endgültig entschieden ist darüber aber noch nicht. Das dänische Gesundheitsministerium hatte dem Rundfunksender DR zunächst mitgeteilt, dass den Kreuzgeimpften das Angebot eines dritten Stiches gemacht werde, nachdem die nationale Impfkampagne abgeschlossen sei. Am Montagabend korrigierte sich das Ministerium gegenüber DR: Die Angaben seien ein Fehler gewesen, die gesundheitsfachliche Bewertung noch nicht fertig. Dies sollte sie aber sein, bevor man wisse, ob man eine dritte Impfdosis geben könne.

Wann das soweit sein wird, konnte das Ministerium demnach nicht einschätzen. Zugleich erklärte es dem Bericht zufolge weiterhin, dass das Angebot eines möglichen dritten Stichs für Kreuzgeimpfte kommen könnte, wenn das allgemeine Impfprogramm abgeschlossen sei. Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur äußerte sich das Ministerium am späten Montagabend zunächst nicht dazu.

DR hatte davon berichtet, dass mehrere Länder außerhalb des EU- und Schengenraums eine Impfung mit unterschiedlichen Präparaten bei der Einreise nicht als vollständige Impfung anerkennen. Das kann Reiseprobleme für jene rund 150 000 dänischen Bürger mit sich bringen, die zwei unterschiedliche Corona-Impfstoffe bekommen haben. Dänische Medien hatten zuletzt von einer in Dänemark lebenden Thailänderin berichtet, die ihre Eltern nicht in Thailand besuchen kann, weil sie mit der Kreuzimpfung nicht quarantänefrei einreisen darf.

151 335 Bürger, darunter vor allem Gesundheits- und Pflegepersonal, hatten im nördlichsten deutschen Nachbarland zunächst das Mittel von Astrazeneca erhalten, das dann aber in Dänemark aus Sorge vor Blutgerinnseln aus dem offiziellen Impfprogramm gestrichen worden war. Darauf hatten sie bei der Zweitimpfung entweder das Präparat von Biontech/Pfizer oder das von Moderna erhalten.

dpa

Urteil: Lohnfortzahlung trotz Corona-Quarantäne möglich

13:26
27.07.2021
Aachen - Eine in der Corona-Pandemie angeordnete Quarantäne schließt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber nicht aus. Das hat das Arbeitsgericht Aachen in einem am Dienstag veröffentlichen Urteil entschieden.

Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der im Mai 2020 wegen Kopf- und Magenschmerzen zum Arzt gegangen war. Der stellte die Arbeitsunfähigkeit fest und meldete einen Covid-19-Test an das Gesundheitsamt. Die Behörden ordneten daraufhin Quarantäne an. Der Arbeitgeber zog bei der nächsten Lohnabrechnung die schon geleistete Zahlung wieder ab und verrechnete sie mit einer niedrigeren Entschädigung, die das Infektionsschutzgesetz vorsieht. (Az.: 1 Ca 3196/20).

Das ist aber laut dem rechtskräftigen Urteil des Arbeitsgerichts vom 30. März 2021 nicht rechtens. Der Arzt habe den Arbeitnehmer krankgeschrieben. Das Infektionsschutzgesetz dagegen sieht einen Entschädigungsanspruch nicht für arbeitsunfähige Mitarbeiter vor, sondern für in Quarantäne geschickte Verdachtsfälle, durch die eine Ansteckung verhindert werden soll. Um so einen Fall aber sei es bei dem Streit nicht gegangen. 

dpa