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Corona-Impfung: Mehr als 22 Prozent Erstimpfungen in Deutschland

09:26
23.04.2021
In Deutschland sind 22,2 Prozent der Bevölkerung mindestens einmal gegen das Coronavirus geimpft. Das geht aus dem Impfquotenmonitoring des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Freitag hervor (Stand: 23.4., 8.00 Uhr).

So verabreichten alle Stellen bislang insgesamt etwa 24,3 Millionen Impfungen, wovon knapp 18,5 Millionen Erstimpfungen und weitere gut 5,8 Millionen Zweitimpfungen waren. Demnach stieg die Quote der vollständig Geimpften leicht auf sieben Prozent. Am Mittwoch wurden 606 283 Impfungen gespritzt.

Alle Bundesländer sind bei den Erstimpfungen mittlerweile über die 20-Prozent-Marke gekommen. Die höchste Quote haben Bremen und das Saarland mit 24,7. Hessen liegt mit 20,2 Prozent noch leicht zurück. Den höchsten Anteil an Zweitimpfungen kann Thüringen mit 8,9 Prozent vorweisen.

95,3 Prozent der 25,5 Millionen bis vergangenen Sonntag gelieferten Impfungen wurden bis Donnerstag gespritzt. Den größten Anteil macht das Präparat «Comirnaty» von Biontech/Pfizer mit rund 17,6 Millionen Dosen aus. Von «Vaxzevria» - dem Präparat von Astrazeneca - wurden fast sechs Millionen Dosen geliefert und weitere etwa 1,9 Millionen Dosen von Modernas «Covid-19 Vaccine».

Die Impfkampagne in Deutschland hat Ende vergangenen Jahres begonnen. Zunächst waren Menschen über 80, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen und medizinisches Personal an der Reihe. Unter anderem werden auch chronisch Kranke mit erhöhtem Risiko für einen schweren und tödlichen Verlauf bevorzugt geimpft.

(dpa)

Hochschulen fordern schnelle Klarstellungen bei Bundes-Notbremse

09:26
23.04.2021
Die Hochschulen fordern von der Bundesregierung schnelle Klarstellungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bundes-Notbremse, die an diesem Freitag in Kraft tritt. Man hoffe auf zügige Klärung durch die angekündigten Rechtsverordnungen, sagte der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Peter-André Alt, der Deutschen Presse-Agentur. «Für Präsenz erfordernde Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie für die Bibliotheksleihe sollten (...) unverzüglich Ausnahmeregelungen getroffen werden.»

In der Bundes-Notbremse werden Hochschulen in einem Atemzug mit Schulen genannt: Überschreitet die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100, so wird Wechselunterricht ab dem übernächsten Tag Pflicht. Ab 165 ist ab dem übernächsten Tag Präsenzunterricht verboten.

«Ein "Wechselunterricht" ist an Hochschulen de facto nicht machbar; das Modell zielt auf Klassenverbände und ist für Hochschulen völlig untauglich», sagte Alt. «Komplette Schließungen bedeuteten in etlichen Fächern den Ausfall ganzer präsenzgebundener Studienteile und damit erheblichen Zeitverlust für betroffene Studierende.» Alt warnte zudem vor Bibliotheksschließungen. Dies würde auch Lernfortschritte im Rahmen virtueller Lehrveranstaltungen behindern.

Der HRK-Präsident verwies auf einen Passus im Notbremse-Gesetz. Darin wird die Bundesregierung ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zu erlassen, die «Präzisierungen, Erleichterungen oder Ausnahmen» von den Notbremse-Regeln vorsehen.

Der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, Jens Brandenburg, sagte am Freitag: «Mit ihrem unausgegorenen Gesetz verschärft die Koalition die ohnehin schon akuten Probleme vieler Studierender zusätzlich.» Ein gesamter Jahrgang habe die Hochschule bisher kaum betreten. Diese bräuchten endlich eine verlässliche Öffnungsperspektive. «Nach einem Schnelltest sollten auch kleine Blockseminare in großen Hörsälen wieder möglich sein.»

(dpa)

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