Letztes Update:
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Amateurfußball in Baden-Württemberg bricht Saison ab Verbandsliga ab

17:00
09.04.2021
Die Saison der Amateure im Badischen Fußballverband (bfv) und im Württembergischen Fußballverband (wfV) ist aufgrund der Coronavirus-Situation vorzeitig beendet. Diese Beschlüsse teilten beide Verbände am Freitag mit. Die seit Monaten unterbrochene Spielzeit wird annulliert, es wird in der Spielzeit 2020/21 keine Auf- und Absteiger geben. Die Regelung betrifft die Spielklassen von der Verbandsliga abwärts bei den Frauen, Herren und der Jugend.

«Wir wissen, dass die Annullierung wirtschaftliche Folgen für viele Vereine hat und dass damit Träume platzen», sagte bfv-Präsident Ronny Zimmermann. Man habe bis zuletzt auf eine deutliche Besserung der Infektionslage gehofft. «Nun ist leider der Punkt erreicht, an dem dies nicht mehr zumutbar und möglich ist», sagte Zimmermann. Die Pokal-Wettbewerbe sollen - sofern möglich - noch weitergehen. Über die Oberligen ist noch nicht entschieden.

(dpa/lsw)

Anti-Corona-Demo in Rastatt bleibt untersagt - Eilantrag scheitert

16:59
09.04.2021
Gegner der Corona-Politik dürfen auch weiterhin am Samstag nicht in Rastatt demonstrieren. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe lehnte einen Eilantrag gegen das Protestverbot am Freitagabend ab und folgte damit der Begründung des Landratsamtes.

Die Behörde war von einer erheblichen Zahl von Demonstranten ausgegangen, die den Mindestabstand nicht einhalten oder keine Masken zum Schutz vor dem Virus tragen würden. Diese Prognose sei nicht zu beanstanden, entschied das Gericht. Außerdem legten Äußerungen der Versammlungsleitung in sozialen Medien nahe, dass sie die Auflagen während der Kundgebung auch nicht durchsetzen würde.

Das Landratsamt hatte argumentiert, von der als «Großdemo» mit rund 1000 Teilnehmern angekündigten Veranstaltung gehe eine erhebliche infektiologische Gefahr für die Bevölkerung aus. Der Untertitel der Demonstration «Zeig dein Gesicht für die Grundrechte» impliziere zudem, dass sich die Teilnehmer bewusst ohne Maske versammeln wollten. Dies widerspreche aber den Maßgaben zur Eindämmung der Pandemie.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts (10 K 1307/21) ist noch nicht rechtskräftig. Die private Antragstellerin kann Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.

Auch in Heilbronn war am Freitag mit Blick auf die Corona-Pandemie eine für Samstag geplante Kundgebung der «Querdenken»-Bewegung gegen die Corona-Maßnahmen verboten worden.

(dpa/lsw)

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