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RKI: Ansteckendere Corona-Variante in 46 Prozent der positiven Proben

17:12
03.03.2021
Die Verbreitung der zuerst in Großbritannien nachgewiesenen Corona-Variante B.1.1.7 in Deutschland hat laut Robert Koch-Institut (RKI) weiter zugenommen. 

Berlin - Ihr Anteil an einer Stichprobe von knapp 25 000 positiven Fällen aus der vergangenen Woche betrage rund 46 Prozent, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten RKI-Bericht. Zu Beginn der Erhebung, vor rund einem Monat, hatte das RKI den Anteil der Mutante noch auf sechs Prozent beziffert, zwei Wochen später waren es 22 Prozent. Schätzungen, wonach nun ungefähr die Hälfte der Fälle auf B.1.1.7 zurückgehen, waren bereits am Dienstag bekannt geworden.

Der Anteil von 46 Prozent bezieht sich auf Nachtestungen mehrerer Laborverbünde auf Schlüsselmutationen der Variante. Er kann laut RKI „nicht sicher auf alle Sars-CoV-2-positiven Proben in Deutschland übertragen werden“. Der Bericht stützt sich noch auf weitere Datenquellen: Blickt man etwa auf komplette Erbgutanalysen, die seltener durchgeführt werden, aber als eindeutiger Nachweis gelten, sind es rund 22 Prozent Mutante. Die rasch wachsende Tendenz des Variantenanteils wird aber unabhängig von der Methodik beobachtet.

Das RKI schreibt, es sei mit einer weiteren Zunahme des Anteils von B.1.1.7 zu rechnen. Es handelt sich um eine ansteckendere Variante, die ersten Studien zufolge auch häufiger schwere Verläufe verursacht. Erwartet wird, dass sich mit der Ausbreitung die Eindämmung der Pandemie erschwert.

Weitere Varianten, die etwa in Südafrika und Brasilien zirkulieren, spielen dem RKI-Bericht zufolge hierzulande bislang eine untergeordnete Rolle. Diese beiden Varianten werden von Gesundheitsbehörden ebenfalls als besorgniserregend eingestuft: Anders als bei der britischen Variante gibt es Hinweise, dass Sars-CoV-2-Genesene oder Geimpfte weniger gut vor einer Ansteckung mit dem veränderten Virus geschützt sind. Der Virologe Christian Drosten erklärte am Dienstag im „Coronavirus-Update“ (bei NDR-Info): „Wir haben eigentlich keinen Grund zur Befürchtung, dass die Südafrika-Variante so stark zunimmt wie die England-Variante in einer Bevölkerung, die nicht immun ist.“

B.1.1.7 macht laut einer „Science“-Studie vom Mittwoch in Großbritannien mit Stand Mitte Februar rund 95 Prozent der Neuinfektionen aus. Sie habe sich in über 80 Länder ausgebreitet, schreiben die Autoren. Für Großbritannien kommen sie zu der Einschätzung, dass die Zahl der Krankenhausaufenthalte und Todesfälle durch Covid-19 in diesem Jahr die Werte von 2020 noch übersteigen werde, wenn nicht strenge Kontrollmaßnahmen getroffen und das Impfen stark beschleunigt werde.
Auch in Dänemark dominiert die Mutante inzwischen. Sie wurde bislang bei mehr als 5000 Däninnen und Dänen nachgewiesen, in der Vorwoche wurde sie in etwa 75 Prozent aller analysierten Corona-Proben entdeckt.

Kurzarbeitergeld: Entschädigung auch für Grenzpendler

16:35
03.03.2021
Arbeitnehmer aus Grenzregionen innerhalb der EU, die zur Arbeit nach Deutschland pendeln, können wegen der Grenzschließungen Kurzarbeitergeld erhalten.

Hof - Arbeitnehmer aus Grenzregionen innerhalb der EU, die zur Arbeit nach Deutschland pendeln, können wegen der Grenzschließungen Kurzarbeitergeld erhalten. Wie die Agentur für Arbeit Hof mitteilt, ist der Anspruch auf Kurzarbeitergeld daran geknüpft, dass in dem Betrieb oder Betriebsteil, der sich in Deutschland befindet, wegen einer behördlichen Anordnung oder fehlender Auslastung gar nicht mehr oder nicht mehr voll gearbeitet werden kann.


Sind die sonstigen Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld erfüllt und mindestens zehn Prozent der Gesamtbeschäftigtenzahl im Betrieb oder der Abteilung von einem Entgeltausfall von mehr als zehn Prozent betroffen, könne für die ausgefallene Arbeitszeit Kurzarbeitergeld gewährt werden. Dies gelte auch dann, wenn es zu einer Grenzschließung oder Quarantänemaßnahme kommt, von der die Grenzpendler betroffen sind.

Gegenüber der Arbeitsagentur ist laut Mitteilung zu versichern, dass die Grenzgänger seitens ihres Heimatstaates keine Entschädigung für den mit der Grenzschließung verbundenen Verdienstausfall bekommen. Wer Fragen hat, kann sich an den Arbeitgeber-Service der Agentur Bayreuth-Hof wenden unter 0800/4555520 oder per E-Mail an die Adresse Bayreuth-Hof.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de. de