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Regierung berät über weitere Testpflichten für Einreisende

11:26
27.07.2021
Müssen künftig alle Reiserückkehrer einen negativen Corona-Test vorweisen, unabhängig davon, aus welchen Gebieten und mit welchen Verkehrsmitteln Reisende nach Deutschland kommen?

Berlin - Die Bundesregierung berät über erweiterte Testpflichten für Reiserückkehrer als Corona-Schutz zum Ende der Sommerferienzeit.

Das Gesundheitsministerium ist für "eine schnellstmögliche Ausweitung der Testpflichten bei Einreise", wie eine Sprecherin auf Anfrage am sagte. Die Abstimmungen innerhalb der Regierung dazu liefen. Zunächst berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe darüber. Minister Jens Spahn (CDU) hatte bereits in der vergangenen Woche deutlich gemacht, dass eine Ausweitung der Testpflicht aus seiner Sicht wie der des Bundesinnenministeriums sehr schnell kommen solle.

Eine generelle Testpflicht besteht bisher für alle Flugpassagiere. Der Nachweis eines negativen Ergebnisses muss bereits im Urlaubsland gemacht und vor dem Start nach Deutschland vorgezeigt werden - oder aber ein Nachweis als Genesener oder vollständig Geimpfter. Die Funke-Zeitungen berichteten, es könnte künftig grundsätzlich ein Test verlangt werden, unabhängig davon, aus welchen Gebieten und mit welchen Verkehrsmitteln Reisende nach Deutschland kommen.

An diesem Mittwoch tritt bereits eine vom Kabinett beschlossene neue Einreiseverordnung in Kraft. Im Wesentlichen werden die bestehenden Regelungen bis vorerst 10. September verlängert. Eine Erleichterung gibt es für Einreisende aus Virusvariantengebieten, in denen neue, besorgniserregende Virusformen kursieren. Bisher müssen auch Genesene und Geimpfte, die von dort zurückkommen, für 14 Tage in Quarantäne. Künftig kann diese vorzeitig beendet werden, wenn die betroffene Region noch während der Quarantänezeit nicht mehr als Virusvariantengebiet eingestuft wird.

Welche ausländischen Regionen die Bundesregierung als Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiete mit besonderen Vorgaben einstuft, veröffentlicht das Robert Koch-Institut (RKI) auf seiner Internetseite.

Kabinett: Keine speziellen und strikteren Auflagen für Kneipen

11:15
27.07.2021
München - Kneipen und Bars dürfen im Freistaat unter den gleichen Voraussetzungen öffnen wie Restaurants - weitergehende Einschränkungen wie ein zeitlich begrenztes Alkoholausschankverbot gibt es aber nicht.

Die entscheidende Regel ist: Auch in reinen Schankwirtschaften muss die Bedienung am Tisch erfolgen - Theke und Tresen sind tabu. Das erklärte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach der Kabinettssitzung am Dienstag in München. Mit der Entscheidung reagierte das Kabinett auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der die Schließung von Innenräumen reiner Schankwirtschaften am Freitag gekippt hatte. Auf weitergehende Einschränkungen, etwa eine gesonderte Sperrstunde oder ein Alkoholausschankverbot ab einer bestimmten Uhrzeit, wie sie das Gericht als Möglichkeit angedeutet hatte, verzichtete das Kabinett.