Mit der Regelungsabsprache zu erweiterten Einsatzmöglichkeiten des Personals war der boomende Frachtverkehr erst ermöglicht worden. Unternehmen und Personalvertretung haben nach Informationen des Portals "aero.de" vereinbart, die Regeln noch eine Woche in Kraft zu halten, um zu einer vertraglichen Lösung zu kommen. "Bei uns läuft nach wie vor alles", erklärte eine Cargo-Sprecherin am Montag.
Hintergrund ist der Personalüberhang bei dem von Corona gebeutelten Luftverkehrskonzern, der viele Piloten in die Kurzarbeit geschickt hat. Bis zu 1500 der rund 5000 Kapitäne und Co-Piloten aus dem Konzerntarifvertrag könnten wegen der fehlenden Nachfrage im kommenden Frühjahr ihre Jobs verlieren. Entsprechende Sozialplanverhandlungen sind nach Angaben beider Seiten im Gange für die Flugbetriebe Lufthansa Passage und eben für die Lufthansa Cargo.
Bei der Frachtgesellschaft stimmen in der Pandemie zwar Nachfrage und Gewinne, aber der Konzern verlagert aus Kostengründen immer mehr Geschäft auf das nicht vom Konzerntarifvertrag erfasste Joint Venture "Aerologic". Zudem wird der langjährige Lastesel vom Typ MD11 ausgemustert, was für bis zu 160 Piloten das Karriereende bedeuten könnte. Sie empören sich nun, das zwei zusätzliche Mittelstreckenfrachter bei der Tochter Lufthansa Cityline ebenfalls außerhalb des KTV fliegen sollen.
München (dpa/lby) - Wegen der derzeit niedrigen Corona-Infektionszahlen können in Bayern unter Auflagen auch wieder kleinere Volksfeste mit bis zu 1500 gleichzeitig anwesenden Besuchern stattfinden.
"Da die hochansteckende Delta-Variante inzwischen die vorherrschende Variante auch in Bayern ist, dürfen diese Veranstaltungen jedoch nicht zu Treibern des Infektionsgeschehens werden", sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München. Die Veranstalter müssten bei den örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörden eine Ausnahmegenehmigung beantragen, dafür müssten verschiedene Kriterien erfüllt sein.
Konkret gehöre dazu neben der Personenobergrenze auch eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz "auf niedrigem, möglichst einstelligen Niveau", betonte der Sprecher. Außerdem müsse es ein striktes Hygiene- und Schutzkonzept geben. Sollte die Zahl der Neuinfektionen innerhalb einer Woche pro 100.000 Einwohner doch über 50 liegen, müssten alle Besucher nachweisen, dass sie negativ getestet, vollständig geimpft oder genesen seien. Besonders strenge Maßstäbe für die Ausnahmegenehmigung seien zudem anzuwenden, wenn ein internationales Publikum zu erwarten sei.
Mit der Möglichkeit für Ausnahmeregelungen entschärft die Staatsregierung die strengen Corona-Auflagen deutlich und überraschend. Ende Juni hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) noch betont, dass es in diesem Jahr "keine Volksfeste" geben werde, "auch kleinere nicht".
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums muss aber für jede Veranstaltung eine Einzelfallentscheidung gefällt werden. Weiter heißt es: "Sofern ein genereller Sachverhalt oder eine allgemeine Personengruppe von der Genehmigung betroffen ist, muss zusätzlich das Einvernehmen der zuständigen Regierung erteilt werden."