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Weitere Lockerungen im Landkreis Haßberge

14:55
30.05.2021
Am Sonntag, 30. Mai, wurde der RKI-Wert von 50 für die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis den fünften Tag in Folge unterschritten. Das bedeutet, dass unter anderem Terminbuchungen für Ladengeschäfte, Museen und Ähnliches nicht mehr erforderlich sind.

Kreis Haßberge - Das Gesundheitsamt meldet über das Wochenende vier Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Aktuell infiziert sind 87 Personen, in häuslicher Isolation befinden sich 97 Menschen. Mittlerweile wurden 1200 Fälle der britischen Virusmutante bestätigt. Die südafrikanische Variante wurde sieben Mal nachgewiesen. Bei 39 weiteren Verdachtsfällen steht das Ergebnis aus. Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Haßberge liegt laut RKI aktuell bei 34,4 Neuinfektionen.


Am Sonntag, 30. Mai, wurde der RKI-Wert von 50 für die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis den fünften Tag in Folge unterschritten. Damit treten ab Dienstag, 1. Juni, 0.00 Uhr, weitere Lockerungen in Kraft:

•Ladengeschäfte können ohne vorherige Terminvereinbarung öffnen.

•Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege können in den Regelbetrieb zurückkehren.

•Für Museen, Ausstellungen und vergleichbare Kulturstätten, Zoos und Botanische Gärten ist keine vorherige Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung mehr nötig.


•Kontaktfreier Sport ist in Gruppen von bis zu zehn Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt (ohne Testpflicht).

Private Treffen, auch im Freien, sind nach wie vor nur für bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen erlaubt. Hier gibt es erst Lockerungen, wenn die Inzidenz stabil unter 35 liegt.

Auch die weiteren Öffnungsschritte nach § 27 der 12. BayIfSMV können, das Einvernehmen des Freistaats Bayern vorausgesetzt, voraussichtlich bereits zum Dienstag, 1. Juni, erfolgen. Hierzu zählt unter anderem ein Wegfall der Testpflicht in den Bereichen Gastronomie, Kultur und Sport. Der Landkreis wird diese Öffnungsschritte in einer Allgemeinverfügung festlegen, die am Montag, 31. Mai veröffentlicht wird. Steigen die Zahlen an drei Tagen auf über 50, gelten die Lockerungen nicht mehr.

Viele Urlaubsländer verlangen mittlerweile bei Ein- oder Ausreise einen negativen PCR Test, der in vielen Ländern maximal 48 oder 72 Stunden alt sein darf. Das Bayerische Testzentrum in Wonfurt kann nicht gewährleisten, dass das Testergebnis rechtzeitig vor der Abreise übermittelt wird. Deswegen ist es ratsam, sich rechtzeitig nach einer alternativen Testmöglichkeit umzusehen.

Bürgerinnen und Bürger, die an Erkältungssymptomen jeder Schwere und/oder an Verlust von Geruchs-/ Geschmackssinn leiden, sollten sich telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen.

Anmeldungen zum Impfen erfolgen bayernweit über die Registrierungsplattform des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Das heißt, wer einen Impftermin vereinbaren möchte, muss sich zuerst online über dieses Portal registrieren lassen unter www.impfzentren.bayern.de. Sollte die Online-Registrierung im Einzelfall für Bürger nicht möglich sein, steht die Impf-Hotline des Landratsamtes Haßberge unter der Rufnummer 09521/27-600 (Montag bis Donnerstag 8.00 bis 16.00 Uhr, Freitag, 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Verfügung.

Informationen rund ums Corona-Impfzentrum gibt es auf der Internetseite des Landkreises unter www.hassberge.de/buergerservice/gesundheit/corona-virus/impfzentrum.html. Unter anderem sind dort die Antworten auf die häufigsten Fragen rund ums Impfen eingestellt. Weitergehende Informationen zum Thema Impfen gegen das Coronavirus gibt es auf der Homepage des Bayerischen Gesundheitsministeriums unter www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/. 

Alle Bürgerinnen und Bürger, die sich über die bayernweite Software BayIMCO angemeldet haben, sollten auch telefonisch unter den angegebenen Rufnummern erreichbar sein. Leider kommt es immer wieder vor, dass Impfwillige nicht erreicht werden können. Außerdem wird ihnen empfohlen, regelmäßig ihre E-Mails zu prüfen. Oft landet die Aufforderung zur Terminvereinbarung auch im Spamordner.

Leider kommt es immer wieder zu Verzögerungen in den Impfzentren, weil Bürgerinnen und Bürger notwendige Nachweise über die Impfberechtigung nicht dabei haben. Ein zusätzlicher Vorteil ist es, die erforderlichen Erklärungen ausgefüllt mitzubringen. Insbesondere der Anamnese-Bogen muss sorgfältig und vollständig ausgefüllt werden. Der Impfarzt vor Ort kann sonst die Impfung möglicherweise sogar ablehnen. Deshalb wird empfohlen, ihn nicht erst im Impfzentrum auszufüllen, sondern schon vorher in Ruhe zu Hause. Diese Unterlagen müssen mitgebracht werden, damit die Impfung am vereinbarten Termin auch tatsächlich stattfinden kann:

-Impfpass (sofern vorhanden)

-Lichtbildausweis

-Medikamentenplan (wenn notwendig)

-Arztbriefe (wenn Vorerkrankungen vorliegen)

-Kontaktpersonennachweis (Pflegenachweis einer zu pflegenden Personen, Kontaktperson zu einer Schwangeren,..)

Alle Impfwilligen, die sich über das Bayerische Impfportal angemeldet haben, sollten sich regelmäßig dort anmelden und ihre Accountdaten überprüfen und gegebenenfalls erneuern. Zweitimpfungen können nicht verschoben werden. Nur aus nachweisbaren medizinischen Gründen darf ein Termin verlegt werden. Eine Verschiebung wegen Urlaub, Geschäftsreise, Feiertag oder Ähnliches ist nicht möglich.

In den beiden Impfzentren finden keine Erstimpfungen mehr mit Astrazeneca statt. Zweitimpfungen mit Astrazeneca werden in den Impfzentren weiterhin durchgeführt. Personen über 60 Jahre, die bereits mit Astrazeneca geimpft wurden, erhalten ihre Zweitimpfung mit Astrazeneca (außer Arzt bescheinigt Notwendigkeit der Impfung mit mRNA Impfstoff). Für Personen unter 60 wird Astrazeneca und ein mRNA Impfstoff bereitgehalten und nach Risikoeinschätzung und Dokumentation vor Ort vom impfenden Arzt wird dann geimpft.

Personen, die sich beim Hausarzt haben impfen lassen oder beim Hausarzt bereits einen festen Impftermin vereinbart haben, werden gebeten, ihren Account im System BayIMCO zeitnah wieder zu löschen. Es gibt leider keine Schnittstelle zwischen den Praxen und den Impfzentren. Wer sich nicht abmeldet, erhält dann natürlich eine Einladung zum Impfzentrum. Dies kann zu verlängerte Wartezeiten für andere Impfwillige führen.

Redaktion

Corona-Ausbruch Asylunterkunft Naila: Sicherheitsdienst überwacht Quarantäne

13:50
30.05.2021
Die Regierung von Oberfranken hat einen Einkaufs- und Botendienst eingerichtet, damit die Bewohner versorgt sind.

Naila - In der Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende in Naila haben sich 25 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Das teilt das Landratsamt Hof mit. Alle Personen seien unter Quarantäne gestellt worden. Vor dem Gebäude hat die zuständige Regierung von Oberfranken einen Sicherheitsdienst installiert, um Quarantäneflucht zu unterbinden, teilt am Sonntag der Nailaer Bürgermeister Frank Stumpf auf Nachfrage mit. Dies sei nötig, weil Personen in der Vergangenheit gegen die behördlichen Auflagen verstoßen hätten. Die Bewohner des Hauses, erzählt Stumpf, würden seit Bekanntwerden des Ausbruchs mit einem Einkaufs- und Botendienst unterstützt. Auch die ärztliche Versorgung in der Einrichtung sei gesichert. Durch den Ausbruch hat sich der Inzidenzwert im Landkreis von 30 auf über 50 erhöht. Weitere Lockerungen im Alltag verschieben sich erstmal. Offenbar sind die wenigsten der insgesamt 63 Bewohner in der Einrichtung geimpft, sagt Stumpf. Sie könnten sich, unabhängig ihres Alters, impfen lassen, um eben solche Ausbrüche zu verhindern. Letztlich aber, sagt Stumpf, sei es jedem Menschen freigestellt, ob er sich impfen lässt. Die Regierung von Oberfranken habe die Bewohner bereits vor Wochen aufgeklärt, das Gesundheitsamt Hof stünde mit einem Impfteam bereit. Am Montag treffe sich der Helferkreis und berate mit der Stadt, wo noch aufgeklärt und unterstützt werden müsse.

Sören Göpel