Ab Dienstag dürfen sich bis zu zehn Personen aus drei Haushalten treffen. Nicht überall geht es jedoch ohne vorherigen Corona-Test.
Drei Corona-Neuinfektionen meldet das Landratsamt Wunsiedel für das Pfingstwochenende (keine am Samstag, drei am Sonntag, keine am Montag). Die Sieben-Tage-Inzidenz berechnet sich so auf 22,0.
Aktuell sind im Landkreis Wunsiedel nachweislich 53 Menschen erkrankt, insgesamt haben sich seit Pandemiebeginn 5001 Landkreisbürger mit SARS-CoV2 infiziert. 4751 Menschen gelten als genesen. Das Gesundheitsamt hat 1537 Mutationsverdachtsfälle registriert.
Da der Inzidenzwert stabil unter 35 liegt, treten ab Dienstag weitere Lockerungen in Kraft. Diese betreffen die geltenden Kontaktbeschränkungen. So dürfen sich jetzt drei Hausstände mit maximal zehn Personen treffen – Kinder unter 14 Jahren, Genesene und Geimpfte nicht mitgezählt. Für den Besuch der Außengastronomie ist weder Testnachweis noch Terminbuchung notwendig. Zu beachten sind weiterhin die geltenden Kontaktbeschränkungen, teilt das Landratsamt mit.
Für den Besuch körpernaher Dienstleister – Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios – oder Fitnessstudios sind Terminbuchungen und Kontaktdatenerhebungen notwendig.
Testnachweise sind nach wie vor erforderlich, um Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften in Anspruch nehmen zu können. Auch musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles sind nur mit einem negativen Corona-Test der Teilnehmenden möglich.
Als Testnachweis gilt ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest vor Ort und unter Aufsicht, etwa von dem Betreiber des Betriebs, oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis.