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Empörung nach illegalem Karnevalsumzug

15:18
01.02.2021
Ein illegaler Umzug von Karnevalisten im thüringischen Landkreis Schmalkalden-Meiningen sorgt für Empörung. «In den aktuell so schwierigen Corona-Zeiten ist dies einfach verantwortungslos und rückt den organisierten Karneval in ein völlig falsches Licht», erklärte der Landesverband Thüringer Karnevalvereine am Montag. Am Sonntag hatte erst die Polizei dem Treiben ein Ende gesetzt, nachdem bis zu 90 Teilnehmer bei einem Umzug im Ortsteil Jüchsen der Gemeinde Grabfeld zusammengekommen waren.

Wie ein Polizeisprecher sagte, weist Jüchsen den höchsten Wochenwert an Corona-Infektionen je 100 000 Einwohnern in Thüringen auf und gilt demnach als Hotspot. Nach Angaben des Sprechers hatten sich die Teilnehmer des Umzugs über Soziale Netzwerke verabredet. Auch Pferde und teils geschmückte Fahrzeuge seien beteiligt gewesen.

Auch Landrätin Peggy Greiser (parteilos) war entsetzt. «Es ist angesichts der aktuellen ernsten Lage absolut verantwortungslos und nicht zu tolerieren, was in Jüchsen passiert ist», äußerte sie. «In den Krankenhäusern kämpfen Ärzte und Pfleger um unzählige Menschenleben, daheim bangen viele um ihre wirtschaftliche Existenzen und hier wird munter Karneval gefeiert.» Es sei eine organisierte illegale Veranstaltung gewesen, bei der teilweise Mindestabstände nicht eingehalten und keine Mund-Nasen-Bedeckungen getragen worden seien.

Scharfe Kritik gab es am Montag auch vom Bund Deutscher Karneval (BDK). Mit einem solch «unsolidarischen Verhalten» würden «angebliche Karnevalisten» nicht nur die Gesundheit anderer gefährden, sondern auch dem Brauchtum und dem Ruf von Fasching, Fastnacht und Karneval insgesamt Schaden zufügen, teilte der BDK im saarländischen Bexbach mit. Der Bund betonte, in der Corona-Pandemie müssten sich alle in Vereinen organisierten Karnevalisten und auch privat zusammenkommende Narren an die Schutzregeln halten.

Wie das Landratsamt mitteilte, wurden drei Strafanzeigen wegen Beleidigung und Widerstand gegen Polizeibeamte erstattet. Greiser kündigte an, die Identitäten der Beteiligten sollten festgestellt und die Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung geahndet werden.

Der Mitteldeutsche Rundfunk berichtete unterdessen, Jüchsens Ortsteilbürgermeisterin Beate Heßler habe den Polizeieinsatz als unverhältnismäßig bezeichnet. Hätten die Beamten die Teilnehmer gewähren lassen, wäre die Sache nach drei Minuten vorbei gewesen, zitierte der Sender die Ortsteilbürgermeisterin.

Die Polizei machte deutlich, dass es bei einem illegalen Karnevalsumzug nicht um eine Dummheit geht. Aus strafrechtlicher Sicht könne etwa der Tatbestand der Nötigung erfüllt sein, der mit einer Freiheitsstrafe von bis bis zu drei Jahren geahndet werden könnte.

(dpa)

Kranke sollen teilweise früher geimpft werden können

14:16
01.02.2021
Bei den Corona-Impfungen in Deutschland sollen Menschen mit Vorerkrankungen voraussichtlich teilweise etwas früher zum Zug kommen können als bisher geplant. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die Vorgaben zu Corona-Impfungen in Deutschland so ändern, dass die Einstufungen einzelner Krankheitsbilder in die Prioritätengruppen gemäß neuen Daten angepasst werden. Zudem soll die Altersempfehlung für den nun ebenfalls zugelassenen Impfstoff von Astrazeneca berücksichtigt werden. Das geht aus einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Entwurf für eine veränderte Coronavirus-Impfverordnung hervor.

Spahn sagte am Montag in einer digitalen Pressekonferenz: «Im Grundsatz werden die Priorisierungsgruppen so bleiben, wie sie sind.» Hintergrund ist, dass der Astrazeneca-Impfstoff in Deutschland nach einer entsprechenden Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) vorerst nur Erwachsenen unter 65 Jahren gespritzt werden soll.

Nach dem Entwurf sollen nun aber etwa auch Diabetiker mit hohem Blutzuckerwerten eine Impfung mit hoher Priorität erhalten können. Dies gilt etwa auch für Menschen mit chronischen Leber- oder Nierenerkrankungen sowie bestimmten schweren chronischen Lungenerkrankungen. In dieser Gruppe zwei mit hoher Priorität sollen sonst weiter schwerpunktmäßig Menschen ab 70 erfasst werden. Mit der Verordnung will Spahn auch die Bezahlung ärztlicher Zeugnisse für ein hohes Covid-19-Todesrisiko regeln.

Für die Gruppe eins mit höchster Priorität sind neben den Über-80-Jährigen und Pflegebedürftigen weiter auch Beschäftigte in der Pflege, auf Intensivstationen, in Notaufnahmen und bei Rettungsdiensten vorgesehen. Wenn sie jünger als 65 Jahre sind, sollen die Beschäftigten nach Zulassung des Astrazeneca-Präparats nun aber vorrangig diesen Impfstoff erhalten. Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, sollen in dieser Prioritätsgruppe gleich Anspruch auf Impfungen mit einem der beiden anderen Impfstoffe - von Biontech und Moderna - haben.

Spahn sagte, allein in der höchsten Prioritätsgruppe gebe es schon viele 18- bis 64-Jährige - etwa Pflegekräfte oder Ärzte auf Intensivstationen - , die nun schneller mit dem neuen Impfstoff geimpft werden könnten. Wegen des insgesamt noch knappen Impfstoffes gibt es Impfungen vorerst nur in dieser ersten Prioritätsgruppe, zu der daneben auch Über-80-Jährige und Pflegeheimbewohner gehören.

Spahn betonte, dass es keinen Hinweis gebe, dass der Astrazeneca-Impfstoff in höherem Alter schlechter wirke. Vielmehr lägen nicht ausreichend Daten dazu vor.

(dpa)

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