Letztes Update:
20210114182317

Längere Antragsfristen für Corona-Hilfen des Bundes

16:37
14.01.2021
Unternehmen können Anträge auf Corona-Hilfszahlungen des Bundes nun länger stellen als bislang geplant. Wie das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag mitteilte, wurde die Antragsfrist für die November- und die Dezemberhilfe bis 30. April verlängert. Bislang galt der 31. Januar für die Novemberhilfe als Enddatum, für die Dezemberhilfe war es der 31. März. Die Überbrückungshilfe II für den Zeitraum September bis Dezember 2020 kann nun bis 31. März beantragt werden - bisher lief die Antragsfrist bis 31. Januar.

Mit der November- und Dezemberhilfe sollen Firmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen entschädigt werden, die von Schließungen betroffen sind. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November beziehungsweise Dezember 2019 - anteilig für die jeweilige Dauer der Schließungen. Mit den Überbrückungshilfen werden betriebliche Fixkosten wie Mieten und Pachten erstattet.

(dpa)

Gericht: Kündigung nach Diebstahl von Desinfektionsmittel rechtens

16:35
14.01.2021
Einem Angestellten, der zu Beginn der Corona-Pandemie in seiner Firma eine Liter-Flasche Desinfektionsmittel gestohlen haben soll, wurde aus Sicht des Landesarbeitsgerichts in Düsseldorf zu Recht fristlos gekündigt. Der Mann habe in einer Zeit, als Desinfektionsmittel Mangelware war, «eine nicht geringe Menge» davon entwendet und zugleich in Kauf genommen, dass seine Kollegen leer ausgingen, teilte das Gericht am Donnerstag mit (Az.: 5 Sa 483/20).

Der Mann hatte laut Gericht seit 2004 bei einem Paketzustellunternehmen als Be- und Entlader sowie Wäscher für die Fahrzeuge gearbeitet. Bei einer stichprobenartigen Ausfahrtkontrolle fand der Werkschutz in seinem Kofferraum die Flasche für 40 Euro. Damals verschwanden laut Urteil immer wieder Desinfektionsmittel aus den Waschräumen. Der Beschuldigte wehrte sich gegen seine Kündigung und behauptete, er habe sich während der Arbeit jede Stunde zu seinem Auto begeben, um die Hände zu desinfizieren. Er habe das Mittel für sich und eventuell seine Kollegen verwenden wollen. Er müsse kein Desinfektionsmittel stehlen, weil seine Frau in der Pflege arbeite und die Familie über sie ausreichend versorgt sei.

Das glaubte das Gericht nicht. Es bestätigte die Kündigung in zweiter und letzter Instanz.

(dpa)

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