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Anzeige für Kippenkauf nach 20.00 Uhr - Polizei erklärt Corona-Regeln

12:27
30.12.2020
Die Polizei hat noch einmal betont, dass die Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg auch in der Silvesternacht gelten. «Damit verbunden ist außerdem ein Verbot von Ansammlungen sowie ein Alkohol- und Böllerverbot im öffentlichen Raum», teilte das Ulmer Präsidium am Mittwoch mit.

Konkret erlaubt sind Treffen im Privaten von maximal fünf Menschen ab 15 Jahren aus bis zu zwei Haushalten; Kinder werden nicht mitgezählt. Zwischen 5 und 20 Uhr ist die Fahrt zu Verwandten und Freunden erlaubt. Nachts darf das Haus nur mit triftigem Grund verlassen werden - zum Beispiel, wenn man dringend einen Arzt aufsuchen muss. Die Rückreise von einer Silvesterfeier gilt nicht als solcher Grund. Übernachten bei Privatpersonen ist aber möglich.

Das Polizeipräsidium Ulm hat allein am Dienstag mehr als 50 Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt und mehrere Anzeigen geschrieben - unter anderem gegen Menschen, die nach 20.00 Uhr zum Zigaretten- oder Essenholen unterwegs waren. Das sei kein triftiger Grund, um zu der Zeit in der Öffentlichkeit unterwegs zu sein. Bei Verstößen könne ein Bußgeld von bis zu 250 Euro verhängt werden.

Die Verstöße seien keine Bagatelldelikte, hieß es in der Mitteilung. «Vielmehr sind die Regelungen zwingend erforderlich, um Menschenleben und die Gesundheit zu schützen. Jede und jeder Einzelne kann und soll seinen Beitrag im Kampf gegen die Pandemie leisten.» Ärger droht daher vor allem jenen, die sich auch von der Polizei nicht belehren lassen und die Regeln weiterhin missachten. In erster Linie gehe es den Beamten darum, die Menschen zu überzeugen und zu sensibilisieren. Sie gingen deshalb mit Augenmaß vor und appellierten zunächst nur.

(dpa/lsw)

Baden-Württemberg erbost über Impftouristen

11:59
30.12.2020
Baden-Württemberg hat sich beim Nachbarland Rheinland-Pfalz über zunehmenden Impftourismus beschwert. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums melden sich viele Menschen aus der rheinland-pfälzischen Grenzregion in Baden-Württemberg zum Impfen an, weil das in Rheinland-Pfalz noch nicht möglich sei. Im Südwesten können die Bürger bereits seit dem 27. Dezember einen Impftermin vereinbaren, in Rheinland-Pfalz soll die Terminvergabe erst am 4. Januar starten.

Baden-Württemberg habe sich dafür entschieden, vom ersten Tag an individuelle Termine zu vergeben, betont Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) in einem Schreiben an seine rheinland-pfälzische Amtskollegin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD). Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. «Wenn nunmehr Termine an Personen aus anderen Bundesländern vergeben werden, deren Landesregierungen andere Strategien vorsehen, führt dies zu einer Ungleichverteilung des so knappen Gutes Impfstoff», kritisiert Lucha. Die Kontingente seien an die Bundesländer nach Einwohnerzahlen verteilt worden.

Er wolle dringend darum bitten, die Bevölkerung von Rheinland-Pfalz öffentlich zur Geduld aufzurufen und auf die Terminvergabe in Rheinland-Pfalz zu verweisen, schreibt Lucha. «Sollte sich dauerhaft ein Ungleichgewicht etablieren, müssten wir aus meiner Sicht auch über einen Ausgleich ins Gespräch kommen.»

Auch aus Bayern hätten sich Bürger gemeldet, die sich in Baden-Württemberg impfen lassen wollten, bestätigte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums. Für die nächsten sechs Wochen seien die Termine im Land weitgehend vergeben. 

(dpa/lsw)

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