Letztes Update:
20201229044814

Kritik an der Terminvergabe für die Corona-Impfungen

04:41
29.12.2020
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Karin Maag (CDU), hat Kritik an der Terminvergabe für die Corona-Impfungen geäußert. «Es kann nicht sein, dass man eine Impfkampagne startet und dann keine Termine bekommen kann», sagte die Stuttgarter Bundestagsabgeordnete der «Augsburger Allgemeinen» (Dienstag). Sie habe vergeblich versucht, für ihre 85-jährige Mutter einen Impftermin über den bundesweiten Patientenservice unter der Telefonnummer 116117 zu reservieren. Sie sei auf die gleichnamige Handy-App verwiesen worden. «Doch bei der App ist die Termin-Vergabe noch nicht freigeschaltet.»

Maag meinte: «Das sind Anfängerfehler. Das ärgert mich.» Das Bundesgesundheitsministerium erklärte nach Angaben der Zeitung, dass die Länder für Impfungen und Terminvergabe zuständig seien. «Das ist Ländersache», wird eine Sprecherin zitiert. Die Bundesländer können ihren Worten zufolge das Terminsystem hinter der Patientennummer nutzen, müssten das aber nicht. Manche Länder wollten die Terminvergabe unter 116117 auf eigene Systeme weiterleiten.

(dpa)

Kapitel

Montag, 28. Dezember

Gericht bestätigt Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk

20:24
28.12.2020
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das bundesweite Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk bestätigt. Das teilte das Gericht am Montagabend mit.

Zur Begründung hieß es: Nach allgemeiner langjähriger Erfahrung sei damit zu rechnen, dass unsachgemäßer Gebrauch von Silvester-Feuerwerk zu akut behandlungsbedürftigen Verletzungen führe. Die Behandlung der Verletzten würde das zurzeit ohnehin stark in Anspruch genommene Krankenhauspersonal zusätzlich treffen und die Behandlung der zahlreichen Corona-Patienten potenziell beeinträchtigen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte den Verkauf von Silvesterfeuerwerk deutschlandweit untersagt. Nach der am 22. Dezember 2020 in Kraft getretenen Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 - also etwa Raketen und Böller - auch vom 29. bis 31. Dezember nicht verkauft werden.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte von Pyrotechnikherstellern und -händlern gestellte Anträge, diese Vorschrift vorläufig außer Vollzug zu setzen, zurückgewiesen. Die Richter in zweiter Instanz argumentierten, das Verbot greife zwar gravierend in deren Berufsausübungsfreiheit ein. Doch es überwiege das Ziel, einer weiteren Belastung der angespannten medizinischen Versorgungssituation insbesondere in den Krankenhäusern entgegenzuwirken.

(dpa)

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