Die Maskenpflicht wird erweitert.
Im Innenstadtbereich von Villingen-Schwenningen und Donaueschingen muss zwischen 7 und 20 Uhr eine Maske getragen werden.
Eine Maskenpflicht gilt auch im Umkreis von 50 Metern um Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten montags bis freitags zwischen 7 und 9 Uhr sowie 12 bis 17 Uhr.
Auch während Gottesdiensten, in Kirchenräumen und auf Friedhöfen müssen Masken getragen werden. Das gilt auch für die Freiflächen im Umkreis von 50 Metern von Kirchenräumen vor und nach Veranstaltungen.
Kinder unter sechs Jahren und Menschen mit medizinischem Attest sind hiervon ausgenommen.
(nah)