Letztes Update:
20210105140711

Kein Alkohol abends in der Öffentlichkeit

09:23
04.12.2020
Der Konsum von alkoholischen Getränken wird zwischen 19 und 6 Uhr des Folgetages in der Öffentlichkeit untersagt.

(nah)

Veranstaltungsverbot

09:12
04.12.2020
Veranstaltungen aller Art sind verboten. Dies betrifft beispielsweise: Konzerte, Eigentümerversammlungen, Vereinsversammlungen, Weihnachtsfeiern, Weihnachtsmärkte, Flohmärkte. Wochenmärkte sind weiterhin erlaubt.

Davon ausgenommen sind Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Gemeinde-, Stadt-, Ortschafts-, und Pfarrgemeinderatssitzungen sowie Kreistagssitzungen und Gerichtsverhandlungen dürfen ebenfalls stattfinden.

(nah)

Auflagen für Krankenhaus- und Heimbesuchen

09:15
04.12.2020
Der Besuch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist nur nach vorherigem Antigentest oder mit FFP2-Maske erlaubt. Zusätzlich werden Besuche auf eine Person pro Tag je Patient/Bewohner beschränkt. Im Einzelfall kann dies aufgehoben werden.

(nah)

Teilnehmerbegrenzung bei Bestattungen

09:13
04.12.2020
Die Teilnehmerzahl bei Bestattungen wird auf 50 begrenzt.

(nah)

Dauer der Regeln

11:40
04.12.2020
Diese verschärften Regeln gelten im Schwarzwald-Baar-Kreis ab Samstag, 5. Dezember. Die Auflagen sind bis zum 20. Dezember terminiert. Außer Kraft treten die Regeln früher, wenn die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner in sieben aufeinander folgenden Tagen unter 200 liegt.

(nah)

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