Veranstaltungen aller Art sind verboten. Dies betrifft beispielsweise: Konzerte, Eigentümerversammlungen, Vereinsversammlungen, Weihnachtsfeiern, Weihnachtsmärkte, Flohmärkte. Wochenmärkte sind weiterhin erlaubt.
Davon ausgenommen sind Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Gemeinde-, Stadt-, Ortschafts-, und Pfarrgemeinderatssitzungen sowie Kreistagssitzungen und Gerichtsverhandlungen dürfen ebenfalls stattfinden.
(nah)