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20201117163103

In Paris und anderen Städten gilt nächtliche Ausgangssperre

08:16
17.10.2020
Seit diesem Samstag gilt in Paris und weiteren großen Städten Frankreichs eine nächtliche Ausgangssperre. Die neue Regelung zur Eindämmung der steigenden Corona-Zahlen trat um Mitternacht in Kraft. Die Ausgangssperre gilt nun für mehrere Wochen zwischen 21 Uhr abends und 6 Uhr morgens. Zu dieser Zeit dürfen sich nur Menschen mit einem triftigen Grund vor der Tür aufhalten.

Das Pariser Innenministerium veröffentlichte am Freitagabend ein Formular, das die Menschen, die während der Ausgangssperre vor die Tür müssen, ausgefüllt bei sich tragen sollen. Folgende Ausnahmen können unter anderem darauf angeben werden: Arbeitsweg, medizinische Notfälle, Pflege von Angehörigen oder Betreuung von Kindern oder Weg zum Flughafen oder Bahnhof für Langstreckenreisen. Auch das Gassigehen mit dem Hund ist erlaubt - allerdings nur im Radius von einem Kilometer zur Wohnung.

Die strengen Regelungen erinnern an das Frühjahr. Damals gab es in ganz Frankreich sehr strenge Ausgangsbeschränkungen

Jörg Tschürtz

Deutschland: Weitere Reisewarnungen in Kraft

06:53
17.10.2020
Wegen der sprunghaft steigenden Corona-Infektionszahlen in Europa gelten seit Samstag um Mitternacht deutsche Reisewarnungen für weitere Regionen in 15 EU-Ländern. Die Niederlande, das französische Festland, Malta und die Slowakei sind nun ganz Corona-Risikogebiete, für die das Auswärtige Amt vor touristischen Reisen warnt.

Erstmals stehen mit Kampanien und Ligurien beliebte Touristenregionen in Italien sowie fünf Gebiete in Polen einschließlich der Metropolen Danzig und Krakau auf der Risikoliste. Hinzu kommen acht Kantone der Schweiz, darunter der an Deutschland grenzende Kanton Zürich, erstmals Gebiete in Schweden und Finnland sowie weitere Regionen in Großbritannien, Irland, Kroatien, Portugal, Slowenien und Ungarn.

Die deutsche Bundesregierung hatte die Erweiterung der Risikoliste bereits am Donnerstag mit Wirkung ab Samstag beschlossen. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt, wenn ein Land oder eine Region den Grenzwert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschreiten. Die damit automatisch verbundenen Reisewarnungen bedeuten zwar kein Reiseverbot, sollen aber eine möglichst große abschreckende Wirkung auf Touristen haben. Rückkehrer aus Risikogebieten müssen derzeit noch für 14 Tage in Quarantäne, können sich aber durch einen negativen Corona-Test davon vorzeitig befreien lassen.

Jörg Tschürtz