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20201117163103

Stausee: Reservierungssystem geht online

11:47
23.07.2020
Ab Donnerstag kann man seine Plätze an einem der sechs Stauseestrände online reservieren. Die Buchungen sind vollkommen kostenlos und können unter der Webseite www.visit-eislek.lu oder über die Éisleck-App getätigt werden.

Die Besucherzahl soll dadurch an den Wochenenden auf eine Person pro zehn Quadratmeter begrenzt werden. Demnach werden an den beiden Stränden in Insenborn insgesamt 1.300 Personen zugelassen (800 in "An der Baech", 500 im  "Fuussefeld"), in Lultzhausen 200, in Burfelt und auf der Rommwiss jeweils 300 und in Liefrange 400. Eine private Sicherheitsfirma wurde damit beauftragt, sicherzustellen, dass diese maximalen Besucherzahlen nicht überschritten werden.

Die Reservierungen sind jeweils für einen vollen Tag, von 9 bis 17 Uhr gültig. Unter der Woche sind keine Reservierungen nötig. Ein privates Sicherheitsunternehmen soll die Überwachung übernehmen.

Um sich einen oder mehrere Plätze zu sichern, wählt man auf der Webseite zunächst einen der sechs Strände aus und gibt danach im Kalender den Tag des Besuchs und die Besucheranzahl ein. Dach der Eingabe der Identifikationsangaben (bei der Reservierung mehrerer Plätze nur für einen Besucher), kann man seine Buchung abschließen. 

Die Eintrittskarten müssen im Eingang vorgewiesen werden können, entweder in gedruckter Form oder auf dem Smartphone.

Sarah Cames

Datenschutz: Polizei in Rheinland-Pfalz hat Corona-Gästelisten genutzt

11:05
23.07.2020
Bei Ermittlungen der Polizei in Rheinland-Pfalz sind in Einzelfällen auch Corona-Gästelisten von Restaurants genutzt worden. „Das ist in einzelnen Fällen geschehen“, sagte am Donnerstag eine Sprecherin des Innenministeriums in Mainz. Diese Daten würden nicht grundsätzlich zu Fahndungszwecken verwendet. Aber entsprechend der rechtlichen Regelungen des Bundes bestehe die Möglichkeit einer Nutzung, wovon in einzelnen Fällen auch Gebrauch gemacht werde. Zunächst hatte der SWR berichtet.

Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann hat gemahnt, dass es für den Zugriff der Polizei auf die zum Schutz vor Corona angelegten Gästelisten hohe Hürden geben sollte. „Wer im Biergarten sitzt, darf nicht später von der Polizei aufgrund des Eintrags in eine Corona-Gästeliste befragt werden, wenn es um die Aufklärung einer Ordnungswidrigkeit, einer kleineren Sachbeschädigung oder eines Falschparkens in der Nähe geht.“ Wenn die Polizei die Gästelisten etwa bei Ermittlungen zu schweren Straftaten wie Mord oder Totschlag wirklich für ihre Arbeit brauche, dann biete ein richterlicher Beschluss Rechtssicherheit.

dpa