An der belgisch-luxemburgischen Grenze soll es keine Einschränkungen geben. Auch sind Aufenthalte von weniger als 48 Stunden in Belgien weiterhin möglich. Dies bestätigt das Auenministerium am Donnerstag, nachdem Belgien das Großherzogtum am Mittwoch auf die Liste der Risikoländer gesetzt hatte.
Studenten und Personen mit einem triftigen Aufenthaltsgrund unterliegen ebenfalls nicht der Quarantänepflicht. Weitere Infor dazu gibt es auf dem belgischen Corona-Online-Portal.
Allerdings muss jeder, der sich länger als 48 Stunden in Belgien aufhält oder mehr als zwei Tage in Luxemburg war online ein "Passenger Locator Form (PLF)" ausfüllen und den belgischen Autoritäten Rede und Antwort zu seinem Aufenthalt stehen. Die belgische Regierung sei dabei, die genauen Modalitäten zu den Einschränkungen, die ab Freitag 16 Uhr gelten, auszuarbeiten.