Letztes Update:
20210428152044

Franzose scheitert mit nachträglicher Klage gegen Grenzschließung

13:52
28.04.2021
Ein Franzose ist mit seiner nachträglichen Klage gegen coronabedingte Grenzschließungen im Frühling 2020 beim Verwaltungsgericht Koblenz gescheitert. Das Bundespolizeipräsidium Koblenz hatte saarländische Behörden ersucht, Grenzübergänge für nicht erforderliche Reisen zu schließen. Der Kläger konnte somit seinerzeit nicht zum Einkaufen ins Saarland einreisen. Er bezeichnete dies ohne Ansteckungsverdacht bei ihm als unverhältnismäßig, wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Mittwoch mitteilte (Az. 3 K 545/20.KO).

Die Richter wiesen seine sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage ab. Während der Einreisebeschränkungen sei die Infektionslage im benachbarten Département Moselle, wo der Kläger wohne, besonders kritisch gewesen. Gesundheitsprüfungen bei den Grenzkontrollen seien nicht zu leisten gewesen, zumal es damals noch keine zuverlässigen Schnelltests und zu wenige PCR-Tests gegeben habe. Der Kläger hätte laut Gericht auch einfach in Frankreich einkaufen können.

Wegen „der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits“ hat das Verwaltungsgericht die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz zugelassen.

Sarah Cames