Für vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Menschen gelten in Rheinland-Pfalz künftig Ausnahmen von der Testpflicht und der Absonderungspflicht nach der Einreise aus einem Risikogebiet. Das hat das Kabinett am Freitag entschieden, wie das Gesundheitsministerium in Mainz mitteilte.
Als vollständig geimpft gelte nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, wer vor 14 Tagen die zweite Impfung bekommen habe und keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweise. Der Nachweis über den vollständigen Impfschutz müsse den Betreibern - also etwa den Anbietern körpernaher Dienstleistungen oder der Außengastronomie - schriftlich oder digital nachgewiesen werden. Diese Regelung gilt ab Sonntag.
Die Pflicht zur Absonderung von Mitbewohnern und Kontaktpersonen nach der Einreise aus einem Risikogebiet gilt von Montag an nicht mehr für vollständig Geimpfte. Ausnahmen sind Patienten und Bewohner von stationären Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen. Voraussetzung ist dabei, dass keine Symptome einer Coronavirus-Erkrankung vorliegen und die Einreise nicht aus einem Virusmutantengebiet erfolgte.