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20201019123113

Lucha lehnt Corona-Entschädigung für Gewerbetreibende ab

10:51
15.07.2020
Gewerbetreibende haben aus Sicht von Sozialminister Manne Lucha (Grüne) keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung wegen des Corona-Lockdowns. Die Maßnahmen gegen Corona seien zwingend erforderlich gewesen, um die Pandemie einzudämmen und Todesopfer zu verhindern, sagte Lucha am Mittwoch im Landtag.

Die AfD-Landtagsfraktion fordert Entschädigungen für Ladeninhaber, Gastronomen, Kinobesitzer und Künstler. Sie beruft sich dabei auf ein Gutachten, das sie bei einem Juristen in Auftrag gegeben hat. Der entgangene Gewinn müsse den Unternehmern demnach ersetzt werden. Zahlungspflichtig sei das Land Baden-Württemberg als Rechtsträger der Landesregierung, die die Corona-Verordnungen verantworte. Alle anderen Fraktionen lehnten das am Mittwoch im Plenum ab.

Das Gutachten über vermeintliche Entschädigungsansprüche sei rechtlich in großen Teilen nicht haltbar, sagte Sozialminister Lucha. Die Betriebsschließungen seien zwingend erforderlich gewesen, um die Bevölkerung zu schützen. Den wirtschaftlichen Auswirkungen sei man mit finanziellen Soforthilfen und Hilfsprogrammen in Milliardenhöhe begegnet. Das Land habe bislang schon 2,3 Milliarden Euro ausgezahlt. «Das Land lässt seine Menschen und seine Betriebe nicht im Stich», sagte Lucha.

(dpa/lsw)

SPD-Gesundheitsexperte: Corona-Ausreiseverbote wären möglich

10:41
15.07.2020
Ausreiseverbote für Regionen mit großen Corona-Ausbrüchen könnten nach Auffassung der baden-württembergischen SPD-Fraktion bereits mit den bestehenden Mitteln umgesetzt werden. «Für mich geht es bei den 'Ausreiseverboten' nicht um eine neue Regelung, sondern um eine in allen Bundesländern gleiche und verlässliche Anwendung von Regeln, die das Infektionsschutzgesetz vorsieht», sagte Rainer Hinderer, der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, am Mittwoch in Stuttgart. Das Gesetz lasse es seit jeher zu, Menschen in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken.

Dies habe bereits Anfang Mai das Vorgehen im Fall des Fleischverarbeiters Tönnies in Nordrhein-Westfalen gezeigt. Bund und Länder hatten sich verständigt, Beschränkungen zu erlassen, sollte in einem Kreis binnen sieben Tagen die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner über 50 steigen.

Es sei ratsam, die Ausreise einzuschränken, wenn es in einem konkret abgrenzbaren kleinen Gebiet wie einem Ort, einem Wohngebiet oder auch nur einem Straßenzug außergewöhnlich viele Infektionen mit dem Coronavirus gebe, sagte Hinderer. Möglich könnten Ausnahmen zum Beispiel sein, wenn Betroffene aus der Region negativ auf das Virus getestet worden seien.

Über die vom Bund geplanten lokalen Ausreiseverbote für Regionen mit großen Corona-Ausbrüchen soll voraussichtlich an diesem Donnerstag entschieden werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) haben sich bereits hinter den Vorschlag gestellt. Ziel des Bundes ist es, bei regionalen Corona-Ausbrüchen wie im Kreis Gütersloh in NRW zielgenauer reagieren zu können. In den Ländern sowie in den Städten und Gemeinden gibt es unterschiedliche Auffassungen zu dem Vorschlag.

(dpa/lsw)

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