Letztes Update:
20201019123113

Stuttgarter Nahverkehr in Corona-Krise mit großen Verlusten

15:08
05.08.2020
Der Nahverkehr in Stuttgart und seiner Region hat im Zuge der Corona-Krise enorme Einnahmeverluste hinnehmen müssen. Wie der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart am Mittwoch in der Landeshauptstadt mitteilte, nahm der VVS bei den Tickets in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres rund 202 Millionen Euro ein und damit etwa 56 Millionen Euro weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Das sei ein Minus von rund 22 Prozent.

«Dass es finanziell nicht noch schlechter aussieht, haben wir unseren vielen treuen Stammkunden zu verdanken, die bislang ihre Abos nicht gekündigt haben», sagte VVS-Geschäftsführer Thomas Hachenberger. Das Minus im Berufsverkehr habe bei nur 12,3 Prozent gelegen. Zudem hätten sich die Ausgleichszahlungen der öffentlichen Hand nach der Tarifreform im vergangenen Jahr positiv ausgewirkt.

Mit geschätzten rund 128 Millionen Fahrten in Bussen und Bahnen gab es im ersten Halbjahr einen Rückgang von etwa 65 Millionen und damit knapp 34 Prozent. Im April seien während des Lockdowns sogar bis zu 80 Prozent der Fahrgäste weggeblieben, hieß es weiter.

Um seine Stammkunden weiter zu binden, beschloss der VVS ein «Aktionspaket». So gelten alle Abonnements und Jahrestickets des VVS seit dem 30. Juli und bis 13. September in allen Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in ganz Baden-Württemberg. Zudem gibt es rückwirkend für Mai und Juni Vergünstigungen beim Schüler-Abo («Scool-Abo»). 

(dpa)

Corona-Verordnung verlängert - Maskenpflicht auf Märkten

13:57
05.08.2020
In Baden-Württemberg gilt künftig die Maskenpflicht auch auf Wochen- und Jahrmärkten, sofern diese in geschlossenen Räumen stattfinden. Die grün-schwarze Landesregierung informierte am Mittwoch über eine entsprechende Veränderung der Corona-Verordnung. Zudem ist nun die Maskenpflicht an weiterführenden Schulen nach den Sommerferien in der Verordnung festgehalten. Die soll aber nicht im Unterricht gelten, sondern vor allem auf den Fluren, Pausenhöfen sowie in Treppenhäusern und Toiletten. Bei Besuchen in Restaurants, im Schwimmbad oder in Hotels müssen künftig keine E-Mail-Adressen mehr in den Kontaktlisten hinterlassen werden, weil die Datenverarbeitung häufig nicht den Anforderungen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung genüge.

Die Geltungsdauer der Corona-Verordnung wurde bis zum 30. September verlängert. Die meisten Regelungen wären sonst zum 31. August außer Kraft getreten.

Die neue Verordnung soll am Donnerstag (6. August) in Kraft treten.

(dpa)

Alle externen Inhalte nachladen?
Datenschutzerklärung
nachladen