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Neue Sport-Regeln in BW: DFB-Pokal-Teilnehmer sollen sportlich ermittelt werden

14:26
26.06.2020
Nach der Bekanntgabe der neuen Corona-Verordung Sport durch die Landesregierung hoffen die drei Fußballverbände in Baden-Württemberg darauf, ihre Verbands-Pokalwettbewerbe doch noch zu Ende spielen zu können. Damit würden auch die Teilnehmer aus den Landesverbänden am bundesweiten DFB-Pokal sportlich ermittelt werden. Die Sieger der Verbands-Pokale qualifizieren sich für den lukrativen Wettbewerb.

Der Württembergische Fußballverband teilte dazu am Freitag mit, der WFV-Pokal 2019/2020 werde «nach derzeitigem Stand im August fortgesetzt und zu Ende geführt». Der Geschäftsführer des Badischen Fußballverbands (BFV) bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass auch im nordbadischen Teil des Landes der Pokalsieger sportlich ermittelt werden soll. Beim Südbadischen Fußballverband (SBFV) in Freiburg war zunächst niemand zu erreichen.

Die Landesregierung hatte am Donnerstag bekanntgegeben, dass vom 1. Juli an unter anderem Fußball wieder ohne die bisherigen Abstandsregeln gespielt werden darf. Wäre dies noch längere Zeit nicht möglich gewesen, hätten die DFB-Pokalteilnehmer aus dem Amateurlager notfalls per Losentscheid ermittelt werden müssen.

Um seinen Pokalsieger zu ermitteln, muss der WFV noch das Viertelfinale sowie die Halbfinalspiele und das Endspiel austragen. In Südbaden stehen noch Halbfinale und Finale an. In Nordbaden steht mit dem FC Nöttingen bereits ein Finalteilnehmer fest.

(dpa/lsw)

Ferienprogramme für Kinder in BW unter Auflagen möglich

13:40
26.06.2020
Freizeitprogramme für Kinder und Jugendliche sind in den Sommerferien im Südwesten unter Auflagen möglich. Das Sozialministerium in Stuttgart veröffentlichte am Freitag die Regeln, die in Corona-Zeiten gelten. Demnach sind Ferienprogramme und Zeltlager ab dem 1. Juli mit bis zu 100 Teilnehmern erlaubt. Ab dem 1. August können daran bis zu 500 Menschen teilnehmen. Bei Angeboten mit mehr als 100 Menschen müssen aber feste Gruppen mit bis zu 30 Personen gebildet werden. Innerhalb dieser Gruppen muss der Abstand von 1,5 Metern dann nicht mehr eingehalten werden.

«Bei Übernachtungen in Zelten kann für die Schlafenszeit von der Abstandsempfehlung abgewichen werden», teilte das Ministerium weiter mit. Eine massenhafte Belegung von Zelten sei aber möglichst zu vermeiden. Bei der gemeinsamen An- und Abreise und bei Ausflügen müssten Alltagsmasken getragen werden.

(dpa/lsw)

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