Letztes Update:
20200430184122

Mehr als 157 200 Corona-Nachweise in Deutschland - 6000 Tote

14:35
28.04.2020
In Deutschland sind bis Dienstagnachmittag mehr als 157 200 Infektionen mit dem Coronavirus registriert worden (Vortag Stand 16.15 Uhr: mehr als 156 000 Infektionen). Mindestens 6000 mit dem Erreger Sars-CoV-2 Infizierte sind den Angaben zufolge bislang bundesweit gestorben (Vortag Stand 16.15 Uhr: 5817). Das geht aus einer Auswertung der Deutschen Presse-Agentur hervor, die die neuesten Zahlen der Bundesländer berücksichtigt.

Die Reproduktionszahl lag nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts (RKI) mit Stand Dienstag wieder bei 0,9, nachdem sie am Montag kurzfristig auf 1 gestiegen war. Die Zahl 0,9 bedeutet, dass im Mittel fast jeder Infizierte eine weitere Person ansteckt und die Zahl der Neuerkrankungen leicht zurückgeht.

Nach RKI-Schätzungen haben in Deutschland rund 117 400 (Vortag: 114 500) Menschen die Infektion überstanden. Wie für andere Länder rechnen Experten auch in Deutschland mit einer hohen Dunkelziffer nicht erfasster Fälle.

Besonders hohe Zahlen registrierter Infektionen haben den Statistiken der Bundesländer zufolge Bayern mit mehr als 41 800 nachgewiesenen Fällen und mindestens 1708 Toten, Nordrhein-Westfalen mit mehr als 32 100 Fällen und mindestens 1171 Toten sowie Baden-Württemberg mit mehr als 31 100 bestätigten Fällen und mindestens 1269 Toten. Die Uhrzeit, wann ein neuer Tagesstand gemeldet wird, variiert von Bundesland zu Bundesland.

Gerechnet auf 100 000 Einwohner verzeichnet Bayern mit einem Wert von 319,7 die meisten Infektionen. Im Bundesschnitt waren es 189,1. Allerdings ist die Anzahl der erfolgten Tests pro 100 000 Einwohner in den Bundesländern unterschiedlich hoch.

(dpa)

Gericht: Maskenpflicht verletzt nicht das Persönlichkeitsrecht

14:34
28.04.2020
Die seit Montag geltende Maskenpflicht in Geschäften verstößt nach Ansicht des Hamburger Verwaltungsgerichts nicht gegen das Persönlichkeitsrecht. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sei geeignet, dem Lebens- und Gesundheitsschutz zu dienen, entschied das Gericht in einem Eilverfahren. Wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte, hatten zwei Privatpersonen Klage gegen die Maßnahme zum Schutz vor Corona-Infektionen eingereicht.

Das Gericht vertrat die Auffassung, dass mit der zeitlichen und räumlichen Beschränkung der Maskenpflicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Artikel 19, 2 Grundgesetz nicht angetastet werde. Die Gesundheitsbehörde verfüge über einen weiten Einschätzungsspielraum. «Die Einschätzung, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verringere die Ansteckungsgefahr, weil hierdurch dafür Sorge getragen werde, dass beim Sprechen keine oder nur noch wenige infizierte Tröpfchen in die Luft gelangten, begegnet vor diesem Hintergrund keinen durchgreifenden Bedenken», hieß es.

Zwar gebe es auch Wissenschaftler, die die Wirksamkeit des Schutzes verneinten. Die Stadt Hamburg stütze sich jedoch maßgeblich auf eine nachvollziehbare Meinung, nämlich die des Robert Koch-Instituts. Gegen die Entscheidung können die Kläger Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

(dpa)

Alle externen Inhalte nachladen?
Datenschutzerklärung
nachladen