UPDATE | Im Kampf gegen das Coronavirus werden in Bayern ab dem 2. November noch strengere Kontaktbeschränkungen gelten als von Bund und Ländern vereinbart - nämlich ausdrücklich auch in Privaträumen. Zudem werden bis Ende November Veranstaltungen aller Art untersagt und nicht nur solche, die der Unterhaltung dienen - Ausnahmen gelten nur für Gottesdienste und Demonstrationen, hat das bayerische Kabinett beschlossen.
In Bayern gilt somit grundsätzlich verbindlich, dass sich - egal wo - nur noch die Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes treffen dürfen, und zwar mit insgesamt maximal zehn Personen. Der Bund-Länder-Beschluss vom Mittwoch hatte dies nur für den "Aufenthalt in der Öffentlichkeit" explizit geregelt.