Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind die bislang geltenden Beherbergungsbeschränkungen für Urlaubsgäste aus Corona-Risikogebieten gerichtlich gekippt worden. Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald gab nun den Eilanträgen von zwei Hotelbetrieben statt, die gegen die geforderten Corona-Negativtests geklagt hatten. Die Landesregierung habe keinen sachlichen Grund darlegen können, weshalb Urlaubsgäste aus Risikogebieten anders zu behandeln seien als etwa Schüler, Studenten oder Berufspendler, teilt das Gericht zur Begründung mit.