Der
Zugang zu Hartz-IV-Leistungen ist wegen der Corona-Krise weiter leichter möglich. Das Bundeskabinett verlängerte die Erleichterungen in Berlin bis
31. Dezember 2020. Das
Vermögen der Betroffenen wird damit weiter
nur eingeschränkt von den Jobcentern
überprüft. Tatsächliche Kosten für Unterkunft und Heizung werden anerkannt.
Bei der Bewilligung
vorläufiger Leistungen gibt es Vereinfachungen. Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Tagespflegeeinrichtungen werden zudem weiter ein
Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets erhalten, auch wenn Schulen und Einrichtungen pandemiebedingt schließen. In diesem Fall kann das Mittagessen zur Abholung oder Lieferung bereitgestellt werden.