UPDATE | Ein Kieler Schüler, der gegen das Tragen einer Maske im Unterricht Widerspruch eingelegt hat, muss die Mund-Nasen-Bedeckung vorerst nicht aufziehen. Der Widerspruch habe aufschiebende Wirkung, weswegen die Verpflichtung ihm gegenüber vorläufig nicht durchgesetzt werden könne, stellte das Verwaltungsgericht in Schleswig fest. Für andere Schülerinnen und Schüler hat die Entscheidung den Angaben zufolge keine unmittelbaren Auswirkungen.
Später wurde mitgeteilt, dass auch Schleswig-Holstein jetzt eine Maskenpflicht an den Schulen einführt, wie Bildungsministerin Karin Prien (CDU) verkündete. Bisher gab es nur eine dringende Empfehlung. Die Maskenpflicht gilt ab Montag auf dem Schulgelände, aber nicht im Unterricht. Die "dringende Empfehlung" im Norden galt bisher ab der 7. Klasse. Jetzt gilt die Maskenpflicht für alle Jahrgänge.