Nordrhein-Westfalen führt eine
weitgehende Maskenpflicht an Schulen ein: An allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen soll sie ab Ferienende bis zunächst zum 31. August
sowohl im Schulgebäude als auch im Unterricht gelten. Das kündigt Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) in Düsseldorf an. Soweit Lehrkräfte den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicherstellen können, gilt die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung auch für sie. Die
Regelung läuft zunächst bis zum 31. August. Dann soll neu entschieden werden, ob sie verlängert wird.
An Grundschulen müssen die Jahrgänge 1 bis 4 im Schulgebäude und auf dem Gelände einen Mund-Nasen-Schutz tragen - nicht aber, wenn die Schüler auf ihren festen Plätzen im Unterricht sitzen.
Die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen,
werde angesichts steigender Infektionszahlen ausgeweitet, sagt Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP).
Zudem sollen Schüler in Nordrhein-Westfalen künftig 24 Stunden zu Hause bleiben. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, die auf eine Corona-Infektion hindeuten, können sie wieder am Unterricht teilnehmen.