Das niedersächsische Sozial- und Gesundheitsministerium ordnet regelmäßige Corona-Tests für Mitarbeiter von Schlachthöfen an. Ein entsprechender Erlass sei an die Landkreise und kreisfreien Städte ergangen, teilt das Ministerium mit. Demzufolge dürfen in Schlacht- und Zerlegbetrieben nur noch Personen arbeiten, die zuvor mindestens einmal in zehn Tagen auf Covid-19 getestet wurden.
Die Verfügung ist rückwirkend ab 20. Juli bis zunächst zum 31. Dezember gültig. Der Erlass gilt zunächst einmal unabhängig von der Betriebsgröße und für alle Schlacht- und Zerlegebetriebe. Allerdings hätten die Behörden einen Ermessensspielraum bei der Definition, was ein Schlacht- und Zerlegebetrieb sei, erläuterte ein Sprecher des Ministeriums. Es gehe nicht um den Metzger um die Ecke oder um einen Landwirt, der wenige Male im Jahr ein Tier schlachte.