Wie die Regierung mitteilt, wird der Mietzuschuss (subvention de loyer) für Haushalte mit niedrigen Einkommen nach oben angepasst. Auch das Wohngeld (aide au logement) kann unter bestimmten Bedingungen erhöht werden, wenn der Begünstigte aufgrund der aktuellen Krise weniger Einkommen zur Verfügung hat.
Außerdem können Haushalte, die bisher nicht in den Genuss dieser Art von Hilfe kommen konnten - weil ihr Einkommen zu hoch war -, für Beihilfen in Frage kommen.
Auch die Subvention d’intérêt kann unter bestimmten Bedingungen aufgestockt werden.
Zwangsräumungen von Mietwohnungen sind derzeit ausgesetzt. "Niemand wird auf die Straße gesetzt", betont das Ministerium für Wohnungsbau.
Bei weiteren Fragen steht der Guichet unique des aides au logement mit Rat und Tat zur Seite. Die Stelle ist per E-Mail unter guichet@ml.etat.lu und telefonisch unter der Hotline 8002 1010 erreichbar.